Von roten Nasen und Eishänden - Der erste Luftfrost in MV

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Von roten Nasen und Eishänden - Der erste Luftfrost in MV

Beitragvon Wettermaik » 21.10.2009, 12:28

Rote Nasen und Eishände durch Scheiben kratzen


Heute Morgen war es soweit. Wer zeitig aus dem Haus musste, merkte sofort, der Winter ist nicht mehr weit.

Bei sternenklaren Himmel in der Nacht konnte sich die Luft vielerorts auf Werte unter fünf Grad Celsius abkühlen. Folge waren verbreiteter Bodenfrost und in den südlichen Landesteilen auch leichter Luftfrost. So wurden heute in den Morgenstunden im Müritz Nationalpark und in Neustrelitz frostige -1,5 Grad gemessen. Etwas milder war es dagegen im Westen und Norden des Landes. Hier zogen in den Morgenstunden dichtere Wolkenfelder auf, die ein weiteres Auskühlen der Luft verhinderten. Trotzdem reichte die klare Luft der Nacht aus, um Fahrzeuge mit einer leichten Raureifschicht zu überziehen und auf Wiesen einen leicht winterlichen Eindruck zu hinterlassen.
Um sieben Uhr wurden vielerorts die tiefsten Werte verzeichnet. So lag von der Elbe bis an die Mecklenburger Bucht und vom Klüzer Winkel bis nach Nordvorpommern und Rügen die Temperatur in zwei Metern über dem Boden bei drei bis knapp einem Grad über null. Frostiger wurde es vom Müritz Nationalpark bis zur Feldberger Seenlandschaft. Mit frostigen -1,5 Grad froren so manchem Autofahrer beim Enteisen der Scheiben die Finger.
Gut ist auch diese Ungleichverteilung auf der Karte zu sehen. So war es im Westen und Norden des Landes bereits bedeckt, während im Süden des Landes ein meist noch leicht bewölkter Himmel vorherrschte.

20091019-tiefstwerte.png



Höchste Zeit von Sommer auf Winterreifen umzusteigen.

Im Mai 2006 beschloss der Bundesrat die sogenannte "situationsabhängige Winterreifenpflicht". So lautet der Paragraph zwei Absatz drei der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs.3 der StVO) wie folgt:

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."


Ein Verstoß gegen diese Vorgaben kann bis zu 20 Euro Bußgeld nach sich ziehen. Bei einer Behinderung des Straßenverkehrs, beispielsweise dem Fahren mit Sommerreifen auf geschlossener Schneedecke, kann schnell mal 40 Euro kosten.
Wichtig ist, bei Schnee- und Eisglätte nur so schnell zu fahren, so dass man das Fahrzeug noch unter Kontrolle hat. Außerdem sollte es rechtzeitig zum Halten gebracht werden können. (§ 3 Abs. 1 S. 1 und 2 StVO)
Bei Schneeglätte sollte immer mit verunfallten Fahrzeugen und Fahrfehlern anderer Verkehrsteilnehmer gerechnet werden. Insbesondere bei Glätte sollte die Geschwindigkeit darauf eingestellt werden. (§ 7 Abs. 2 StVO)

Text: Maik Thomaß, 19.10.2009 13:29


Quelle: http://www.wettertopia.de/news/rote_nasen_und_eishaende.htm
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Wettermaik
 

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