Neue Corona-Landesverordnung: Schutzmaßnahmen werden nochmals erhöht

Neue Corona-Landesverordnung: Schutzmaßnahmen werden nochmals erhöht

Beitragvon Maik Thomaß » 22.12.2021, 19:25

Neue Corona-Landesverordnung: Schutzmaßnahmen werden nochmals erhöht


Schwerin - Die Landesregierung hat am 22.12.2021 die Corona-Landesverordnung angepasst. Grundlage bildete die Verständigung zwischen Bund und Ländern am 21.12.2021 auf verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen.



Eine Änderung betrifft die Kontaktbeschränkungen. In den Warnstufen der Corona-Ampel Orange/Rot/Rot-Plus sind in Mecklenburg-Vorpommern bereits ab dem 24.12.2021 Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.

Die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).

„Wir wollen mit den Kontaktreduzierungen sofort beginnen und nicht auf die prognostizierte schlagartige Erhöhung der Fallzahlen durch die Omikron-Variante warten“, verdeutliche Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. „Wir werben bei allen Bürgerinnen und Bürgern um Verständnis und Einhaltung der Regeln. Die neue Omikron-Variante macht keine Weihnachtspause. Sie ist nach Einschätzung der Wissenschaft ansteckender und verbreitet sich deutlich schneller als die bisherigen Virusvarianten“, so Drese.

Eine weitere Änderung ist das Vorziehen von Untersagungen von Warnstufe Rot-Plus nach Stufe Rot. Konkret sind ab dem 27.12.2021 für Betrieb, Publikumsverkehr bzw. Zuschauende ab Stufe Rot untersagt:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
  • Tanzschulen
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
  • tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
  • soziokulturelle Zentren

Hinweis: Wenn die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen gemäß der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS am 22.12.2021 den dritten Tag in Folge in der Warnstufe „Rot“ verbleibt, greifen die neuen Kontaktbeschränkungen ab 24.12.2021, die weiteren aufgezählten Maßnahmen frühestens ab 27.12.2021.

Ministerin Drese richtete einen Appell an die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern: „Die Situation ist sehr ernst. Die Intensivstationen in unseren Krankenhäusern sind bereits jetzt voll belegt. Durch die befürchteten Omikron-Infektionen und daraus resultierenden Quarantäne-Anordnungen kann es zu massiven Personalengpässen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, bei Rettungsdiensten, der Feuerwehr, Polizei und im Bereich der Energieversorgung kommen. Das können wir durch konsequentes Handeln noch verhindern. Bitte seien Sie deshalb verantwortungsvoll und schützen sie sich und ihre Angehörigen, z.B. durch Tests vor Familientreffen. Und bitte nutzen Sie die Impfangebote, die umfangreich auch zwischen Weihnachten und Silvester zur Verfügung stehen.“

Termine für Impfungen (auch für Booster-Impfungen mindestens drei Monate nach der Grundimmunisierung) können über das Online Tool http://www.corona-impftermin-mv.de/ gebucht werden. Auch telefonisch sind Terminvereinbarungen über die Impf-Hotline des Landes unter 0385-202 711 15 möglich. Das Callcenter ist auch am 24.12.2021 und am 31.12.2021 jeweils von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.
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