Landesregierung ergänzt Einreise-Regelung

Landesregierung ergänzt Einreise-Regelung

Beitragvon Maik Thomaß » 12.05.2021, 12:43

Landesregierung ergänzt Einreise-Regelung


Schwerin - Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die Landesregierung zur Anpassung der Corona-Landesverordnung in Bezug auf die Einreiseregelung aufgefordert. Dem ist die Landesregierung gefolgt. In der heutigen (Mittwoch) Kabinettsitzung wurde die Einreise-Regelung ergänzt:



Einreisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind für vollständig Geimpfte und Genesene erlaubt. Somit dürfen beispielswiese Eigentümer, Zweitwohnungsbesitzer oder auch Tagesgäste einreisen.



„Vollständig Geimpfte“ sind diejenigen, bei denen

  1. ein vollständiger Impfschutz vorliegt, wenn die letzte notwendige Impfdosis mehr als zwei Wochen zurückliegt. Hierzu zählt beispielsweise, wenn jemand sich Erst- und Zweitimpfen lassen hat und die zweite Impfung 14 Tage zurückliegt.

  2. Dazu gehören auch genesene Personen, die eine SARS-COV-2 Infektion durchgemacht haben und nach circa sechs Monaten geimpft worden sind. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn die notwendige Impfdosis mehr als zwei Wochen zurückliegt.


    Das Kabinett hat sich heute verständigt, dass auch:
  3. Genesene (Personen, die eine SARS-COV-2 Infektion durchgemacht haben und noch keine Impfung bekommen haben) einreisen dürfen, wenn die Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.


Darüber hinaus können die Personen (1. bis 3.) sich von den im selben Haushalt lebenden Kindern bis 18 Jahre begleiten lassen. Kinder zwischen 6 und 18 Jahren haben am Tag der Einreise ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis mitzuführen.



Die vollständig Geimpften und Genesenen sowie die begleitenden Kinder müssen bei der Einreise frei von typischen Corona-Symptomen sein - wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust.



Zu den Begriffsbestimmungen der Begriffe „geimpfte Person“, „Impfnachweis“, „genesene Person“ sowie „Genesenennachweis“ wird darüber hinaus auch auf § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes hingewiesen.



Vom Einreiseverbot ausgenommen sind nach wie vor beispielsweise Reisen, die für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten erforderlich sind oder für Reisen zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie), die ihren ersten Wohnsitz (Haupt- oder alleinige Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz) in Mecklenburg-Vorpommern haben. Familienangehörige (Kernfamilie) sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Der Besuch der Kernfamilie ist jeweils auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten und von im selben Haushalt lebenden Personen ohne Testerfordernis möglich (weitere Ausnahmen für Einreisen sind im § 5 Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern in der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern geregelt - Link zur Lesefassung der Verordnung: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-CoronaVVMV5pELS



Übernachtungstourismus für Gäste

(Auszug aus MV-Gipfel-Papier vom 11. Mai 2021- Eckpunkte für einen Perspektivplan für MV)


Gegenwärtig sieht die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern ein Beherbergungsverbot vor. Somit sind Übernachtungen zu touristischen Zwecken und zum Besuch der Kernfamilie in Beherbergungsbetrieben noch untersagt. Erste Lockerungen sind auf dem gestrigen MV-Gipfel (Beratungen der Landesregierung im Rahmen des MV-Gipfels unter anderem mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften) vereinbart worden:



Öffnungsschritt: Übernachtungstourismus innerhalb von MV am 07.06.2021



Orientierung

Termin: 07.06.2021

Landesinzidenz: Unter 50

Impfquote: Mindestens ca. 45% (Erstimpfungen)

Krankenhausauslastung (gesamt, ITS, Beatmung, ECMO): < 70% der Kapazitäten für Covid-Patienten





Öffnungsschritte in Landkreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenz unter 100:

  • Öffnung von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen und vergleichbaren Angeboten der Beherbergung für Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern – mit Vorlage eines negativen Tests bei Anreise zweimal pro Woche während des Aufenthalts.
  • Aufhebung der Einreisebeschränkungen für Zweitwohnungsinhaber, Dauercamper usw.



Übernachtungstourismus für Gäste von außerhalb von MV am 14.06.2021

Orientierung

Termin: 14.06.2021 (Montag – Ferienbeginn am Samstag, 19.06.2021)

Landesinzidenz: Unter 50

Impfquote

Ca. 50 % (Erstimpfungen)

Krankenhausauslastung (gesamt, ITS, Beatmung, ECMO): < 70% der Kapazitäten für Covid-Patienten





Öffnungsschritte in Landkreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenz unter 100:
  • Öffnung von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen und vergleichbaren Angebote der Beherbergung für Gäste von außerhalb des Landes – mit Vorlage eines negativen Tests bei Anreise zweimal pro Woche während des Aufenthalts.


Weitere Auflagen sind im Detail festzulegen.
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