Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe IV

Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe IV

Beitragvon Maik Thomaß » 23.12.2021, 15:38

Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe IV


Schwerin - Unternehmen, die Anfang 2022 einen Antrag auf Überbrückungshilfe IV stellen und nicht zeitnah einen Abschlag erhalten, können eine Brückenfinanzierung beim Land beantragen. „Um den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern schneller zu dringend benötigter Liquidität zu verhelfen, will das Land bei Unternehmen, die länger auf erste Zahlungen aus der Überbrückungshilfe IV warten müssen, einen Teil der Überbrückungshilfe IV vorfinanzieren. Wir wollen Unternehmen entlasten. Für die Sicherung der Zahlungsfähigkeit ist es wichtig, dass sie möglichst schnell Unterstützung bekommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am 22.12.2021 nach dem Kabinett. Anträge auf Vorfinanzierung können ab dem 18.01.2022 gestellt werden.



Vorfinanzierung als Darlehen

Die Vorfinanzierung erfolgt als Darlehen und bemisst sich an den betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2022. Vorfinanziert werden u.a. betriebliche Mieten und Pachten sowie Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung. Entstehen dem Unternehmen Personalkosten, werden diese mit einem Zuschlag auf die Fixkosten berücksichtigt. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2022, maximal 200.000 Euro. „Mit der Vorfinanzierung stellt das Land sicher, dass auch dort schnell erste Mittel für laufende Verpflichtungen ankommen, wo das aus verfahrenstechnischen Gründen vonseiten des Bundes nicht möglich ist“, betonte Wirtschaftsminister Meyer weiter.

Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei. Antragsberechtigt sind Antragsteller auf Überbrückungshilfe IV, die nicht zeitnah einen Abschlag erhalten. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung erfolgt aus der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe IV. Für die Finanzierung sind 3,5 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.


Anträge bei der GSA einreichen

Bewilligungsstelle ist die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3 in 19055 Schwerin. Die Antragsfrist endet am 28.02.2022.

Die Antragsunterlagen stehen ab dem 18.01.2022 auf der Homepage der GSA unter http://www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.
Redaktion Maik Thomaß
Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
 
Beiträge: 37644
Registriert: 12.04.2016, 13:03
Wohnort: Rostock

Zurück zu Corona-Virus COVID-19: Informationen für die Wirtschaft und Tourismus



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste

cron