MV Pandemieplan

MV Pandemieplan

Beitragvon Maik Thomaß » 06.09.2022, 16:21

MV Pandemieplan


8-Punkteplan zur Herbst-Winter-Vorbereitung 2022/2023

Oberste Priorität in der Vorbereitung auf den Herbst und Winter wird dem Schutz des Gesundheitssystems, der kritischen Infrastruktur (KRITIS) und der besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen beigemessen. Grundlage für die strategische und operative Ausrichtung des Pandemiemanagements sind dabei die vom Corona-Expertenrat der Bundesregierung entwickelten Szenarien der Corona-Pandemie. Demnach wird als wahrscheinliches Szenario ein sogenanntes „Basisszenario“ angenommen (mittelschwere Stufe), d. h. eine Infektionslage wie aktuell mit einer ähnlich pathogenen Variante, gehäuften Infektionen und Arbeitsausfällen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Pandemie trotz einzelner Infektionsspitzen, die weiterhin eine potenzielle Gefährdung der KRITIS und des Gesundheitssystems darstellen, in den nächsten Monaten in eine endemische Situation übergeht.


1. Kommunikation – Einfach, transparent und auf Augenhöhe
Nach zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie und einer wahren Informationsflut kommt es im Herbst/Winter vor allem auf den richtigen Ton an. Daher wird die durch den Bund vorgesehene Dachkampagne mit geeigneten Maßnahmen im Land untersetzt. Das sind u. a. eine fortlaufend aktualisierte, pandemiebezogene Social Media Präsenz der Landesregierung, die Weiterentwicklung des Corona Infoportals des Landes oder die Herausgabe von zielgruppen- und adressatengerechten Hinweisen zu aktuellen Impfempfehlungen sowie zum Quarantäne- und Kontaktmanagement.

2. Aktivierung der Herbst/Winter – Impfkampagne (2. Booster-Impfkampagne)
Die Aktivierung der Impfkampagne nimmt ab September 2022 eine zentrale Schlüsselfunktion ein. Impfungen wirken und insbesondere „frische“ Impfungen tragen nachweislich zum Schutz vor Übertragung bei. Zur Aktivierung der Impfkampagne werden im Wesentlichen folgende Maßnahmen getroffen:
  • Aufrechterhaltung der ergänzenden Impfstrukturen (ein Impfstützpunkt pro LK/KS + mobile Impfteams (MIT), die ab September nach einem Stufenmodell erhöht werden können auf bis zu 3 MIT monatlich pro LK/KS) bis zum 30.04.2023 insbesondere auch dezentrale Angebote, Impfaktionen in Pflege- und Altenheimen, Sonder-Impfaktionen
  • Neben Impfungen in Arztpraxen, Angeboten in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Betriebsärzten sollen wie bisher auch Krankenhäuser und Rehakliniken Patienten und Personal impfen können.


3. Testen
Eine weitere wesentliche Säule ist eine gut erreichbare Test-Infrastruktur, die mit einem Grundangebot weiter aufrechterhalten bleiben soll. Durch die Neuausrichtung der Nationalen Teststrategie liegt der Schwerpunkt nunmehr auf einer gezielteren, anlassbezogenen Testung. Der Zugang zum PCR-Test erfolgt entweder nach positivem Bürgertest oder bei symptomatischen Patientinnen und Patienten über die Arztpraxen. Zusätzlich legt die Landesregierung ein niedrigschwelliges Förderprogramm zur Unterstützung von Teststellen im ländlichen Raum neu auf.


4. Bewertung der Entwicklung der pandemischen Lage
Die M-V-eigene Surveillance bleibt unverzichtbar um die landesweite Entwicklung von Infektionen zu überblicken und zielgerichtete, rechtliche Maßnahmen abzuleiten. Sie bildet eine wesentliche dritte Säule in der Vorbereitung auf den Herbst und Winter. In der aktuellen Phase der Pandemie können viele Routinedatensysteme jedoch keine verlässlichen Aussagen zur Epidemiologie mehr beitragen. Bestandteil der neuen Surveillance-Strategie sind daher:
  • Anpassung der Meldepflichten direkter oder indirekter SARS-CoV-2-Nachweise
  • Schaffung der Möglichkeit von automatisierten digitalen Übermittlungen von PCR-positiven Labormeldungen
  • Ausbau der syndromischen Surveillance im ambulanten und stationären Bereich (angelehnt an die Empfehlungen des RKI)


5. Infektionsschutzmaßnahmen
Wirksame Maßnahmen zur Prävention bleiben auch im Herbst und Winter 2022/2023 die AHA-L-Regeln. Die nach den Empfehlungen des RKI aktuellen Bestimmungen zu Isolation und Quarantäne sowie zum Arbeitsschutz sind zusätzliche zentrale Bestandteile der Pandemiebekämpfung. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht ab dem 01.10.2022 bundesweite Basismaßnahmen vor (z. B. Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr, für Beschäftigte in Pflegediensten, etc.). Die Landesregierungen können darüber hinaus weiterführende Maßnahmen anordnen, wie z. B. Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, anlassbezogene Testpflichten, etc. Dies wird wie in der Vergangenheit in enger Abstimmung mit Vertretern der betroffenen Bereiche erfolgen. 2G-Erfordernisse sowie Schulschließungen oder andere Untersagungen sind hingegen nicht vorgesehen.


6. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der medizinisch kritischen Infrastruktur
Dem Schutz der medizinisch kritischen Infrastruktur kommt eine zentrale Bedeutung zu. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
  • Steuerung der Krankenhauskapazitäten über die vier Clustermanager
  • Steuerung der ITS-Auslastung an „Infektionsbetten“ bundesländerübergreifend über das Kleeblattsystem
  • möglicher Einsatz von Auszubildenden, Studierenden und der Bundeswehr
  • rechtliche Vorgaben über die Corona-Landesverordnung
  • Empfehlungen des RKI
  • finanzielle Unterstützung aus Bundes- und Landesmitteln (MV-Schutzfonds) – weitere Maßnahmen zur Unterstützung von z. B. Apotheken und Laboren, Krankenhäusern (etwa durch die Einführung von Freihaltepauschalen)


7. Schutz vulnerabler Gruppen - Aufrechterhaltung von Einrichtungen und Angeboten der Pflege- und Eingliederungshilfe
Wichtigstes und wirksamstes Instrument zur Risikominderung für die vulnerablen Gruppen ist und bleibt weiterhin die Erhöhung bzw. das Erhalten der Immunität gegenüber einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus. Daher findet eine erneute Impfkampagne, unterstützt durch die mobilen Teams der Impfzentren, statt. Außerdem werden die verantwortlichen Hausärzte sensibilisiert, rechtzeitig einen Impfschutz – auch gegen weitere Erkrankungen – herbeizuführen. Federführende Ansprechpartner für Impfungen in den Einrichtungen sind die betreuenden Heim- und Hausärzte, unterstützt durch mobile Impfteams. Zusätzlich greifen die bundesweiten Basismaßnahmen. Weiterhin sollen die Einrichtungen Mitarbeitende regelmäßig schulen und die Personalnotfallkonzepte aktualisieren.

8. Aufrechterhaltung der Angebote Kinder- und Jugendhilfe sowie der Infrastruktur in Kitas und Schulen
Die Landesregierung wird auch bei den für Herbst und Winter 2022/2023 zu ergreifenden Maßnahmen die herausragende Bedeutung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen berücksichtigen. Dabei genießen die Sicherung der sozialen Teilhabe durch Schul- und Kita-Besuch sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten höchste Priorität. Im Schulbereich ist die Sicherung des Präsenzunterrichts oberstes Ziel. Dies gilt ebenso für die besonderen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familienberatung. Für die kommende Jahreszeit soll in Schulen und Kitas so viel Normalität wie möglich erreicht werden und Bildung im Mittelpunkt stehen. Grundsätzlich gilt für alle Bereiche der Grundsatz: „Unveränderte Regeln bei unveränderter Infektionslage.
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