MV-Perspektivplan: Weitere Öffnungsschritte geplant

MV-Perspektivplan: Weitere Öffnungsschritte geplant

Beitragvon Maik Thomaß » 07.06.2021, 04:58

MV-Perspektivplan: Weitere Öffnungsschritte geplant


Schwerin - Schwesig dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihr besonnenes Verhalten



Das Landeskabinett hat sich am 01.06.2021 zu zwei weiteren Lockerungs­schritten bei den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie entschieden:

  • Familienfeiern sind bereits ab dem 03.06.2021 wieder mit bis zu 30 Personen in der Gastronomie in einem abgetrennten Bereich möglich.

  • Die Testpflicht alle 3 Tage während des Urlaubs fällt ab dem 03.06.2021 für alle weg, die ihren Urlaub in einem Ferienhaus oder in einer Ferien­wohnung verbringen, bei denen die Nutzung von Gemeinschafts­einrichtungen ausgeschlossen ist. Es reicht künftig ein Test bei der Anreise.

Bei der Vorstellung des MV-Perspektivplans sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Die harten Maßnahmen der letzten Wochen haben sich ausgezahlt. Wir sind jetzt bei einer Landesinzidenz von unter 20. Ich danke den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Vernunft und ihr verantwortungsvolles Handeln. Dafür können wir jetzt wieder Schritt für Schritt Öffnungs­möglichkeiten anbieten und haben dabei alle Bereiche im Blick.

Die Öffnungsschritte in den verschiedenen Bereichen:

Lockerung von Kontaktbeschränkungen

  • seit dem 01.06.2021 wurden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Ab jetzt sind wieder Treffen mit 10 Personen aus 5 Haushalten möglich. Kinder bis 14 Jahre, vollständig geimpfte Personen und Genesene werden nicht mitgerechnet.

  • Hochzeitsfeiern können wieder mit bis zu 30 Personen stattfinden.

  • ab dem 03.06.2021 sind Familienfeiern in der Gastronomie mit bis zu 30 Personen möglich. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet. Im Innenbereich sind Tests erforderlich.

  • der zum 21.06.2021 geplante nächste Schritt: Familienfeiern in der Gastronomie sind wieder mit bis zu 60 Personen möglich. Privat können Feiern mit bis zu 30 Personen stattfinden. Auch hier gilt: Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet.

  • der zum 05.07.2021 geplante Schritt: Familienfeiern in der Gastronomie können wieder mit bis zu 100 Personen stattfinden. Privat geht das mit bis zu 50 Personen. Auch hier kommen die vollständig Geimpften und Genesenen noch hinzu.

Die Beschlüsse im Tourismus
Seit dem 28.05.2021 gilt:

  • Beherbergung für Gäste aus MV: Öffnung von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen, Land- und Waldschulheimen, Angeboten zur Kinder- und Jugenderholung und vergleichbare Beherbergungen. Dies gilt mit negativem Test bei Anreise und Aktualisierung der Tests spätestens alle 3 Tage.

  • Öffnung tourismusnaher Dienstleistungen: Beispielsweise Strandkorbverleih, Bootsvermietung und Fahrgastschifffahrt.

  • Öffnung von Freizeit- und Kletterparks (Außenbereiche), Zoos, Tierparks und Botanischen Gärten (Innenbereiche) - mit Test.

  • Öffnung von Besucherzentren und Tourismusinformationen.

Ab dem 03.06.2021 gilt:

  • Die Testpflicht alle 3 Tage während des Urlaubs fällt für alle weg, die ihren Urlaub in einem Ferienhaus oder in einer Ferien­wohnung verbringen, bei denen die Nutzung von Gemeinschafts­einrichtungen ausgeschlossen ist. Es reicht künftig ein Test bei der Anreise.

Ab dem 04.06.2021 gilt:

  • Beherbergung für Gäste außerhalb von MV: Öffnung von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen, Land- und Waldschulheimen, Angeboten zur Kinder- und Jugenderholung und vergleichbare Beherbergungen.

Ab dem 11.06.2021 gilt:

  • Der Tagestourismus nach MV ist wieder erlaubt: Eine Einreise zu Besuchen bei Familie und Freunden ist auch ohne Übernachtungsbuchung wieder möglich. Familienfeiern können mit bis zu 30 Gästen im Innenbereich stattfinden.

Ab dem 14.06.2021 gilt:

  • Öffnung hoteleigener Schwimmbäder und Saunas, Spaßbäder und Hallenbäder. Für einen Besuch ist ein negativer Coronatest erforderlich.

  • Öffnung von Freizeitparks, Zirkussen und Indoor-Freizeitangeboten. Für einen Besuch ist ein negativer Coronatest erforderlich.

Die Beschlüsse im Kulturbereich
Seit dem 01.06.2021 gilt:

  • Öffnung von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen 1 Person pro 10 qm, mit Testpflicht

  • Öffnung von Bibliotheken und Archiven für den Publikumsverkehr – 1,5 m Abstand zwischen Sitzplätzen/Tischen und Testpflicht bei der Nutzung der Lesesäle

  • Musik- und Jugendkunstschulen: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test

  • Öffnung soziokultureller Zentren, Literaturhäuser und weiterer Kulturzentren: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test

  • Tanzgruppen: Gruppen aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen – Erwachsene mit Test

  • Kleinere Veranstaltungen mit maximal 15 Personen innen und maximal 25 Personen außen mit Sitzplatz, Testpflicht und Anzeigepflicht

  • Mit Einzelfallgenehmigung sollen darüber hinaus – neben den bereits geregelten Modellprojekten – seit dem 1. Juni folgende Veranstaltungen möglich sein (Theater, Opern, Konzerthäuser, Livespielstätten und andere Kulturveranstaltungen): außen mit maximal 250 Personen und innen mit maximal 100 Personen, beides mit Testpflicht und Sitzplatzpflicht. Abstands- und Hygieneregeln sind in allen Fällen einzuhalten.

  • Zu den weiteren Details informiert die Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur "Schrittweise Wiedereröffnung des Kulturbetriebs".


Die Beschlüsse für den Sport
Seit 01.06.2021 kann wieder Sport getrieben werden:

  • Sport im Freien: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 25 Personen

  • Sport im Innenbereich: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 15 Personen (pro Halle/abtrennbarem Hallenteil) – Erwachsene (ohne Schülerinnen und Schüler) mit Test

  • Öffnung Freibäder und Schwimmbäder im Freien für Schulsport, Schwimmkurse, Vereinssport sowie für den allgemeinen Betrieb mit behördlich genehmigtem Schutz- und Hygienekonzept – Erwachsene (ohne Schülerinnen und Schüler) mit Test;

  • Öffnung Hallenbäder nur für Schulsport, Schwimmkurse, Vereinssport – mit behördlich genehmigtem Schutz- und Hygienekonzept, Erwachsene (ohne Schülerinnen und Schüler) mit Test.

  • Öffnung von Fitness- und Sportstudios und ähnlichen Einrichtungen (z.B. Yoga-Studios, Tanzschulen) - mit Test und Termin, Personenbegrenzung: eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche, Abstand zwei Meter


Ab 22.06.2021 auch Wettkämpfe möglich:

  • Sport im Innen- und Außenbereich: Trainings-/Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-/Breiten/Nachwuchsleistungssport – mit Zuschauenden (mit Einzelgenehmigung durch zuständige Behörde bereits ab 01.06.2021 möglich)

  • Leistungs-/Profisport mit Zuschauenden

  • Für alle Öffnungsschritte gelten spezifische Auflagen zur Hygiene und Nachverfolgung (Schutzkonzepte). Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 an sieben aufeinander folgenden Tagen können Öffnungsschritte vorziehen.

Bei Kindern und Jugendlichen genügen in den meisten Fällen die Tests, die zweimal pro Woche in der Schule durchgeführt werden.
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