Mehr Rechtssicherheit bei digitalen Hochschulprüfungen und Verlängerung der Regelstudienzeit

Mehr Rechtssicherheit bei digitalen Hochschulprüfungen und Verlängerung der Regelstudienzeit

Beitragvon Maik Thomaß » 10.06.2021, 04:44

Mehr Rechtssicherheit bei digitalen Hochschulprüfungen und Verlängerung der Regelstudienzeit


Schwerin - Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen sicheren rechtlichen Rahmen für digitale Prüfungen. Dafür sollen vor allem eindeutige datenschutzrechtliche Regelungen geschaffen werden. Der Landtag hat eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG) beschlossen.



„In der Corona-Pandemie haben die Hochschulen schnell alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, damit der Lehr- und Studienbetrieb auch unter schwierigsten Bedingungen fortgesetzt werden konnte. Neben dem digitalen Lehr- und Studienangebot wurden auch digitale Prüfungsformate angeboten. In Diskussionen mit den Hochschulrektorinnen und -rektoren sowie den Studierendenvertretungen wurde ausdrücklich ein sicherer rechtlicher Rahmen für diese digitalen Prüfungen eingefordert“, so Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Mit dem geänderten Landeshochschulgesetz schaffen wir nun die gesetzliche Grundlage, dass für digitale Prüfungen künftig landesweit ein sicherer Rechtsrahmen gilt. Dabei wurde sehr genau abgewogen zwischen dem verfassungsrechtlich gebotenen Gleichheitsgrundsatz und der informationellen Selbstbestimmung der Studierenden. Es geht also darum, gleiche Prüfungsbedingungen für alle auch bei Online-Prüfungen herzustellen und Täuschungen zu verhindern und gleichzeitig das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Studierenden zu schützen. Dabei ist wichtig zu betonen, dass die Teilnahme an Online-Prüfungen freiwillig ist. Wer diese nicht wählt, dem ist ein alternatives Prüfformat anzubieten“, so die Ministerin weiter.

Zukünftig sollen die Hochschulen Standards dafür entwickeln, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie digitale Prüfungsformate anbieten werden. Sie legen unter Mitwirkung der Hochschulgremien fest, wie sie sicherstellen, dass die Prüfungsleistungen höchstpersönlich erbracht werden, wie Täuschungsversuche ausgeschlossen werden und wie bei beobachteten Täuschungshandlungen oder bei technischen Problemen verfahren werden soll. Datenschutzrechtliche Bestimmungen müssen gewährleistet werden.

Mit dem geänderten Landeshochschulgesetz wird außerdem aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie im Sommersemester 2021 erneut die individuelle Regelstudienzeit verlängert. „Damit stellen wir sicher, dass Studierende aufgrund der erheblichen Einschränkungen aufgrund der Pandemie ihr Studium nicht aus finanziellen Gründen abbrechen müssen. Die Studienzeitverlängerung hat zur Folge, dass auch der BAföG-Bezug verlängert wird", erläuterte die Ministerin.

Zudem wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ermächtigt, bei einem Fortdauern der Pandemie auch für weitere Semester eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit vorzusehen.
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