Einreisen von Sportlerinnen und Sportlern aus inländischen Risikogebieten zu Wettkämpfen und Spielen sind möglich

Einreisen von Sportlerinnen und Sportlern aus inländischen Risikogebieten zu Wettkämpfen und Spielen sind möglich

Beitragvon Maik Thomaß » 21.10.2020, 14:38

Einreisen von Sportlerinnen und Sportlern aus inländischen Risikogebieten zu Wettkämpfen und Spielen sind möglich


Schwerin - Durch die ab dem 21. Oktober 2020 in Kraft getretene 211020-2 GVOBl. 66 v 21.10.2020 - ÄndCorQuarant.pdf]Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV gibt es klare Regelungen für Sportveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern mit Athletinnen und Athleten bzw. Mannschaften aus innerdeutschen Risikogebieten.



„In den überregionalen Klassen sind somit Spiele bei uns im Land möglich auch wenn die anreisende Mannschaft aus einem innerdeutschen Risikogebiet kommt“, sagte Sportministerin Stefanie Drese am 21. Oktober 2020 in Schwerin. Gleiches gelte für Wettkämpfe an denen Sportlerinnen und Sportler aus innerdeutschen Risikogebieten teilnehmen.

„Damit besteht rechtzeitig vor dem Wochenende Sicherheit für die Vereine und Organisatoren“, so Drese. „Der Sportbetrieb vor allem auch im überregionalen Amateursport ist damit gewährleistet.“

Voraussetzung für die Durchführung der Sportverantstaltungen sind aber in jedem Fall mit dem jeweils zuständigem Gesundheitsamt abgestimmte Hygiene- und Schutzkonzepte.

Die Einreisemöglichkeit ohne Testung und Übernachtung umfasst nach Angaben von Ministerin Drese Personen, die aus Anlass der Sportausübung nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Neben den Sportlerinnen und Sportlern zählen dazu zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, medizinisches Personal sowie das Schieds- und Kampfgericht.

Für Sportveranstaltungen mit Zuschauenden in Mecklenburg-Vorpommern gibt es momentan keine Änderungen. „Allerdings gibt es ab Stufe Orange in der MV-Corona-Ampel deutliche Einschränkungen“, betont Drese.

Ist die 7-TagesInzidenz pro 100.000 Einwohnern in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt über 35 bis 50 werden die Teilnehmerzahlen bei Sportveranstaltungen auf maximal 200 in geschlossenen Räumen und maximal 500 im Freien begrenzt. Ausnahmen auf der Grundlage eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts sind möglich, wenn das Infektionsgeschehen klar lokalisiert werden kann.

Springt die Ampel bei über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen auf rot ist eine Beschränkung der Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen auf maximal 100 (drinnen und draußen) vorgesehen.

Im Anhang befindet sich die im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung. Für den Sportbereich ist der in § 5 neu eingefügte Absatz 11a der Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV maßgeblich.
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