Regelungen für den Kinder- und Jugendsport nach Ostern

Regelungen für den Kinder- und Jugendsport nach Ostern

Beitragvon Maik Thomaß » 06.04.2021, 16:35

Regelungen für den Kinder- und Jugendsport nach Ostern


Schwerin - Der vereinsbasierte Sportbetrieb (Training, Spiel und Wettkampf) in allen Sportarten ist im Freizeit- und Amateurbereich momentan weiter ausgesetzt. Eine Ausnahme gilt in Mecklenburg-Vorpommern für den Trainingsbetrieb im Freien im Kinder- und Jugendsport.



„Der vereinsbasierte Kinder- und Jugendsport ist auch nach Ostern im Außenbereich in den Regionen und für die Kinder und Jugendlichen möglich, die im Rahmen der Schulverordnung täglichen Präsenzunterricht in den Schulen haben“, sagte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Dabei besteht nach Aussage von Drese kein Erfordernis, einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest für die Teilnahme am Training vorzulegen. Eine entsprechende Klarstellung sei mit der jüngsten Anpassung der Coronaverordnung des Landes erfolgt.

Vereinstraining ist nach der aktuellen Schulverordnung im Freien für Kinder in den Schulklassen 1-6 sowie Jugendliche in den Abschlussklassen (täglicher Präsenzunterricht) in Gruppen mit höchstens 20 Kindern bzw. Jugendlichen möglich. Das gilt für alle Sportarten.

Sonderregelungen gelten darüber hinaus weiterhin für Bundes- und Landeskader (Jugendliche und Erwachsene) aus Mecklenburg-Vorpommern. Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten mit dem Status Bundeskader und Landeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten, dürfen öffentliche und private Sportanlagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb in allen Sportarten, ohne Zuschauende, nutzen.

Individualsport ist mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 ist ein kontaktfreier Sportbetrieb mit maximal 10 Personen im Freien zugelassen.
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