Drese: Maßnahmen und Angebote der Jugendarbeit im Freien ab 01.05.2021 möglich

Drese: Maßnahmen und Angebote der Jugendarbeit im Freien ab 01.05.2021 möglich

Beitragvon Maik Thomaß » 30.04.2021, 15:02

Drese: Maßnahmen und Angebote der Jugendarbeit im Freien ab 01.05.2021 möglich


Schwerin - Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Förderung der Erziehung in der Familie sind im Freien für feste Gruppen mit bis zu fünf teilnehmenden Personen ab dem morgigen Sonnabend möglich. Die entsprechende neue Corona-Jugendhilfe-Verordnung tritt nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese zum 01.05.2021 in Kraft.



„Wir wollen damit für junge Menschen erste Angebote schaffen und Familien im schwierigen Corona-Alltag entlasten“, betonte Drese. Voraussetzung ist, dass die 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Schwellenwert von 150 liegt.

„Ich freue mich sehr, dass Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen wie Jugendtreffs und Abenteuerspielplätze, aber auch Familienzentren Angebote und Maßnahmen im Freien durchführen können“, betonte Drese. Die Corona-Pandemie habe seit vielen Monaten erhebliche Auswirkungen gerade auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Einschränkungen der Lerngelegenheiten, der Spielmöglichkeiten und des Kontakts zu anderen Kindern und Jugendlichen, so Drese.

Im Mittelpunkt der nun erlaubten Öffnungen sollen sozialpädagogische Unterstützungsangebote, insbesondere zum Ausgleich sozialer Benachteiligung und zur Förderung der schulischen Ausbildung stehen.

Ministerin Drese hofft auf viel Kreativität und hohes Engagement der Fachkräfte und Träger der Jugendarbeit. „Die Bedingungen sind nicht einfach“, so Drese. „Ich setze aber darauf, dass alle Träger der Jugend,- Jugendverbands- und Jugendsozialarbeit sowie der Familienbildung die nun geschaffenen Möglichkeiten, zum Wohle der Kinder und Jugendlichen nutzen und ausschöpfen.“

Im Anhang befindet sich die neue Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung - Corona-JugDurchfVO M-V, die zum 1. Mai in Kraft tritt.
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