Corona-Virus: Das gilt für den Sport

Corona-Virus: Das gilt für den Sport

Beitragvon Maik Thomaß » 26.11.2021, 17:27

Corona-Virus: Das gilt für den Sport


Schwerin - Die neue Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) beinhaltet auch wesentliche Änderungen im Bereich des Sports. Was dort konkret gilt, kann in dieser detailierten Übersicht eingesehen werden. Im Wesentlichen sind nun folgenden Regelungen aktiv:



Sämtliche einschränkenden Maßnahmen berühren nicht das aktive Sporttreiben von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen im Außenbereich. Die individuellen Belange von Kindern und Jugendlichen wurden in der neuen Landesverordnung besonders berücksichtigt. Sofern sie keine typischen Symptome oder Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, können Kinder und Jugendliche sich weiterhin in den Sportvereinen betätigen.

In dem Zusammenhang weist das Sportministerium gesondert darauf hin, dass die Testpflicht für Kinder und Jugendliche durch die Testung in der Schule bereits erfüllt wird. Also, wenn Schülerinnen und Schüler den Selbsttest an der Schule durchführen, wäre dieser dann tagesaktuell auch für das Vereinstraining am Nachmittag gültig.

Bei Stufe 3 (orange) kann beispielsweise der Kinder- und Jugendsport auch im Innenbereich weiterhin noch stattfinden. Hier wird jedoch dringend empfohlen, dass sich die Kinder und Jugendlichen vor dem Training oder Wettkampf bereits testen. Für den Sport der Erwachsenen im Innenbereich gilt in dieser Stufe hingegen 2-G-Plus.

Bei Stufe 4 (rot) müssen alle Sportreibenden im Innenbereich den Status geimpft oder genesen und zusätzlich bitte LSB MV Formulierung tagesaktuell getestet sein. Anleitungspersonen im Sport wie z.B. hauptberuflich tätige Trainer oder ehrenamtlich tätige Übungsleiter, Kampf- und Schiedsrichter u.a. fallen wie alle ArbeitnehmerInnen weiterhin unter die 3-G-Regelungen. Sie müssen vor Durchführung der Sportangebote geimpft oder genesen oder getestet sein.

Athletinnen und Athleten mit dem Status Bundes- und Landeskader und Spitzenathletinnen und -athleten, die mit dem Sport ihren Lebensunterhalt bestreiten, dürfen öffentliche und private Sportanlagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb nutzen, wenn sie geimpft oder genesen oder getestet sind (3-G-Regel).

Sportvereinshilfe: Unterstützung gegen Corona
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Abmilderung Existenz bedrohender wirtschaftlicher Folgen für gemeinnützig tätige Sportvereine und Sportverbände mit dem Ziel, die Strukturen im Sport zu erhalten, Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehend eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit zu sichern und Liquiditätsprobleme zu vermeiden, um die Zahlungsfähigkeit für laufende Ausgaben (z. B. für Mieten, Pachten, Zinsen und Tilgung von Krediten für getätigte Investitionen, Unterhaltung der Sportanlagen etc.) zu gewährleisten. Link zum Antrag

Sport ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung, die keine Altersgrenze kennt. Sport ist gesund und hält fit. In Mecklenburg-Vorpommern sollen sich möglichst viele Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und nach ihren Interessen und Fähigkeiten sportlich betätigen können. Die institutionelle und projektbezogene Förderung der Sportorganisationen des Landes ist im Sportfördergesetz festgeschrieben. Die Förderung nach diesem Gesetz soll die Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung unterstützen und die Autonomie des Sports sichern.

Sportförderung im Land auf 10 Mio. Euro gestiegen
Die Landesregierung fördert den Sport in seinen verschiedenen Ausprägungen, stärkt den Freizeit-, Breiten-, den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport und unterstützt den Bau von Sportstätten. Für die allgemeine Förderung des Sports stehen pro Jahr 8,95 Mio. Euro zur Verfügung. Mit den Mitteln sollen insbesondere die Sportorganisationen unterstützt werden, um Sportangebote zu sichern und neue Angebote zu schaffen. Außerdem stellt das Land weitere Mittel für den Erwerb von Großgeräten, für die Stärkung des Ehrenamts, zur Förderung der Integration, zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Behinderten- und Gehörlosensports bereit. Die Mittel für die Sportförderung steigen durch den Sportpakt 2018-2021 auf insgesamt 10 Mio. Euro pro Jahr an.

Mehr Bewegung in der Schule
Nirgendwo sonst engagieren sich so viele Menschen wie im Sport. Sport leistet einen wesentlichen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung von Jung und Alt, ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, fördert Integration und Inklusion. Die Landesregierung ist sich dieser großen Bedeutung bewusst. Ziel ist es, der Bewegung in der Schule größere Aufmerksamkeit zu widmen. Auch der Schulsport spielt hierbei eine wichtige Rolle und wird durch zahlreiche Projekte an den Schulen ergänzt. Außerdem unterstützt das Land die schulsportlichen Wettbewerbe, bei denen talentierte Kinder und Jugendliche in den vergangenen Jahren beachtliche Erfolge erzielt haben.
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