Corona-Ampel vereinfacht
Schwerin - In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit Sommer eine Corona-Ampel. Sie regelt, welche Corona-Schutzmaßnahmen im Land gelten. Das Ampel-System ist aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 16.09.2021 noch einmal geringfügig angepasst worden.
Die Corona-Ampel berücksichtigt drei Kriterien:
- Die Auslastung der Krankenhäuser, auch „Hospitalisierung“ genannt
- Die Auslastung der Intensivstationen durch Corona-Patienten
- Die aktuellen Corona-Zahlen, also die so genannte Inzidenz
Die Ampel selbst hat die vier Stufen grün, gelb, orange und rot. Das Ampelsystem beschreibt, welche Schutzmaßnahmen ab welcher Stufe gelten. So gelten bei höheren Warnstufen zusätzliche Test- und Maskenpflichten. Außerdem ist die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen begrenzt. Zudem können Kontaktbeschränkungen eingeführt werden.
Schließungen sieht das Ampelsystem nicht vor. Ziel der Landesregierung ist es, alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens offenzuhalten.
Das Ampelsystem setzt auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte an. Welche Stufe wo gilt, teilt das Landesamt für Gesundheit und Soziales täglich mit.