Weitere Maßnahmen zum Schutz vor einreisebedingter Infektionsgefahr

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Maik Thomaß
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Weitere Maßnahmen zum Schutz vor einreisebedingter Infektionsgefahr

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Weitere Maßnahmen zum Schutz vor einreisebedingter Infektionsgefahr

Berlin - Insbesondere in Großbritannien, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien sind neue Virusmutationen festgestellt worden. Aufgrund der Dynamik und der besorgniserregenden Verbreitung der Mutationen in diesen Staaten hat das Bundeskabinett am Freitag im Umlaufverfahren eine Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen. Sie ist am 30. Januar 2021 in Kraft getreten und gilt bis zum 17.02.2021.
Die weltweite epidemiologische Situation im Hinblick auf die Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus ist auch weiterhin sehr dynamisch. Durch die Coronavirus-Schutzverordnung (CoronaSchV) soll die Ausbreitung der neuen Virusvarianten eingedämmt werden. Neben den geltenden Test- und Quarantäneregeln ist zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland und zur Limitierung des Eintrags sowie der schnellen Verbreitung der neuen Virusvarianten eine zeitlich befristete und mit einigen Ausnahmen versehene Beschränkung der Beförderung von Einreisenden aus den als Virusvarianten-Gebieten eingestuften Staaten nach Deutschland geboten.

Die neue Verordnung ist mit entsprechender Begründung auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums abrufbar. Die Bestimmungen zur Einreise nach Deutschland durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14.01.2021 gelten daneben weiterhin.

Die neue Verordnung richtet sich in erster Linie an Beförderer, also Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr Personen aus einem Risikogebiet befördern. Für die Beförderer gilt zeitlich befristet und unter den weiteren Voraussetzungen der Coronavirus-Schutzverordnung ein Beförderungsverbot. Die Beschränkungen der Einreise aus Virusvarianten-Gebieten werden im Rahmen von Grenzkontrollen geprüft.

Es gilt auch weiterhin, dass von nicht notwendigen Reisen in Risikogebiete und insbesondere in Virusvarianten-Gebiete dringend abzusehen ist.

Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Robert-Koch-Institus über die aktuellen Risikogebiete.

Weiterführende Informationen für Reisende erhalten Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesinnenministeriums und auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Redaktion Maik Thomaß
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