Schwesig: Impferleichterungen auch in Mecklenburg-Vorpommern

Schwesig: Impferleichterungen auch in Mecklenburg-Vorpommern

Beitragvon Maik Thomaß » 28.04.2021, 14:15

Schwesig: Impferleichterungen auch in Mecklenburg-Vorpommern


Schwerin - Nach dem Impfgipfel von Bund und Ländern hat sich das Kabinett der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern bereits am 27.04.2021 darauf verständigt, vollständig geimpfte Menschen mit negativ getesteten Personen gleichzustellen.



Bereits während der Pressekonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine Sondersitzung des Kabinetts angekündigt, damit die Regelung, wie von der Ministerpräsidentin angekündigt, am 01.05.2021 in Kraft treten kann.

„Wir wollen, dass Menschen, die bereits eine Zweitimpfung erhalten haben, beispielsweise beim Friseur oder in Außenbereichen der Zoos keinen Negativtest mehr vorlegen müssen“, sagt die Ministerpräsidentin.

Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt und der verabreichte Impfstoff in der EU zugelassen ist.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Das soll im ganzen Land gelten. Deshalb werden wir die Landesverordnung ändern. Auch andere Bundesländer wie Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich bereits für diesen Weg entschieden. Warum soll dies in Mecklenburg-Vorpommern nicht auch möglich sein.“

In allen Regelungen der aktuellen Landesverordnung, die eine Testpflicht für die Wahrnehmung von Angeboten oder die Nutzung von Einrichtungen vorsehen, soll diese Pflicht für vollständig Geimpfte entfallen. „Dafür werden wir eine Übergangsregelung nutzen, die es uns als Land ermöglicht, bereits ab 1. Mai bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Bundesregelung Erleichterungen für geimpfte Menschen zu schaffen“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Das Infektionsschutzgesetz des Bundes ermöglicht in Paragraf 77, Absatz 7, dass Länder bis zum Inkrafttreten einer Bundesverordnung Erleichterungen für geimpfte Menschen umsetzen können“, betonte die Ministerpräsidentin. Die Gleichstellung kann damit auch für Testpflichten gelten, die in der Notbremse des Bundes für Landkreise mit einer Inzidenz von über 100 geregelt sind.

„Auf diese Weise ist eine einheitliche Handhabung möglich, alles andere macht an dieser Stelle keinen Sinn und wäre auch für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.
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