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Neue Festlegungen zur Corona-Ampel

BeitragVerfasst: 13.11.2021, 08:41
von Maik Thomaß

Neue Festlegungen zur Corona-Ampel


Schwerin - Angesichts steigender Corona-Zahlen und wachsender Belastungen in den Krankenhäusern hat die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern heute zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.



Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt drei Tage in Folge die Warnstufe „orange“ auf der Corona-Ampel des Landes, gilt künftig ab dem übernächsten Tag in verschiedenen Innenbereichen die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zugang zu diesen Einrichtungen haben.

Bei Warnstufe „Orange“ gilt 2G künftig in folgenden Bereichen:

  • In den Innenbereichen der Gastronomie

  • Bei Veranstaltungen und Feiern (auch bei privaten Feiern außerhalb der eigenen Häuslichkeit)

  • Auf Messen

  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen. (im Theater, im Kino, bei Konzerten, in kulturellen Ausstellungen und Museen, bei Zusammentreffen von Chören und Musikensembles, in den Innenbereichen von Freizeitparks, Zoos, Tier- und Vogelparks und botanischen Gärten, auf Innenspielplätzen und bei anderen Indoorfreizeitaktivitäten, in Schwimm- und Spaßbädern, in Fitnessstudios, in Tanzschulen, in Spielbanken und Spielhallen, in soziokulturellen Zentren

  • Im Erwachsenensport: im Amateursport (für Zuschauerinnen und Zuschauer und Sportlerinnen und Sportler) und Profisport (Zuschauerinnen und Zuschauer),

  • Diskotheken, Clubs und Bars.


Ausgenommen von der 2G-Regel sind:

  • Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind.

  • Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.

  • für eine Übergangszeit bei zum 31.12.21 auch für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren. Auch sie müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.

  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.

  • für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2021 auch Schwangere. Auch sie müssen negativ getestet sein.

Außerdem dürfen Veranstaltungen in Innenbereichen nur noch mit maximal 1.250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden.

Erreicht ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei Tagen in Folge die Warnstufe „Rot“ auf der Corona-Ampel, tritt in weiteren Bereichen die 2G-Pflicht in Kraft:

  • bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z.B. Kosmetik, Tattoostudio) mit Ausnahme der Friseure und der Heilmittelbetriebe,

  • in außerschulischen Bildungseinrichtungen mit Ausnahme von Veranstaltungen oder Maßnahmen, die zum Erwerb einer formalen Qualifikation führen,

  • beim Kinder- und Jugendsport,

  • in Musik- und Jugendkunstschulen,


    in Fahr-, Flug- und Jagdschulen,
Dabei gelten dieselben Ausnahme- und Testregelungen wie bei Stufe „orange“.

"Das Ziel der Landesregierung war und ist, dass alle, die schwer erkranken, die medizinische Hilfe erhalten, die Sie brauchen. Und deshalb bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass wir in den nächsten Wochen wieder stärkere Corona-Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern brauchen", erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Vorstellung der Maßnahmen in Schwerin.