Drese im Landtag: „Wir müssen die Pandemie weiterhin sehr ernst nehmen.“

Drese im Landtag: „Wir müssen die Pandemie weiterhin sehr ernst nehmen.“

Beitragvon Maik Thomaß » 24.03.2022, 15:58

Drese im Landtag: „Wir müssen die Pandemie weiterhin sehr ernst nehmen.“


Schwerin - Der Landtag hat in seiner Sondersitzung am 24.03.2022 die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in allen sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten beschlossen. Die Landesregierung wurde im Wesentlichen beauftragt, die Corona-Übergangsregeln auch über den 02.04.2022 hinaus zu verlängern.



Dies beinhaltet eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenbereichen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, die Fortschreibung der 3-G-Regel bzw. des 2G-Optionsmodells entsprechend den Übergangsvorschriften sowie das Vorhalten von Hygienekonzepten.

Für die Landesregierung hob Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Landtagsdebatte die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage mit einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten hervor.

„Die Entwicklung ist anders verlaufen als wir uns das wahrscheinlich alle Mitte Februar gewünscht haben. Die Pandemie lässt sich nicht per Gesetz beenden. Omikron & Co. ist der 20.03.2022 ziemlich egal. Stattdessen hat das Virus uns den Subtyp BA.2 geschickt, der ganz besonders in Mecklenburg-Vorpommern dafür sorgt, dass die Infektionszahlen in die Höhe geschnellt sind“, sagte Drese bei der Einbringung des Antrags der Landesregierung.

Drese erläuterte zur Belastung in den Krankenhäusern: „Bis zu 30 Prozent des Personals fallen aus, Stationen werden geschlossen, Operationen verschoben, Notfallpatienten in Nachbarhäuser umgelenkt, Beschäftigte in Kernbereichen zentralisiert.“ Neben einem erhöhten Patientenaufkommen habe sich auch eine große Anzahl an Mitarbeitenden infiziert oder befindet sich in Quarantäne und ist nicht einsatzfähig.

Die Landesregierung habe aufgrund der Pandemielage in allen Landkreisen und kreisfreien Städten dem Landtag vorgeschlagen, von der Möglichkeit der Feststellung von Hotspots nach § 28a Abs. 8 Infektionsschutzgesetz Gebrauch zu machen. „Wir begrüßen, dass der Landtag diese Feststellung getroffen hat“, so die Ministerin.

Drese: „Über die Schutzmaßnahmen hinaus kommt es auf uns alle gemeinsam an. Nicht alles was erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Selbstschutz, Eigenverantwortung, aber auch Mitmenschlichkeit und Achtsamkeit sind jetzt besonders wichtig.“

Die Landesregierung wird jetzt auf Grundlage des Landtagsbeschlusses eine Landesverordnung erarbeiten, die in der kommenden Woche im Landeskabinett besprochen und beschlossen und ab dem 03.04.2022 in Kraft treten soll.
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