Rostocker Impfstützpunkte bieten noch bis Ende April Impfungen gegen COVID-19 ohne vorherige Terminanmeldung an

Rostocker Impfstützpunkte bieten noch bis Ende April Impfungen gegen COVID-19 ohne vorherige Terminanmeldung an

Beitragvon Maik Thomaß » 07.04.2022, 05:04

Rostocker Impfstützpunkte bieten noch bis Ende April Impfungen gegen COVID-19 ohne vorherige Terminanmeldung an


Rostock - Noch bis Ende April 2022 können Impfungen gegen COVID-19 in den Rostocker Impfstützpunkten und ohne vorherige Terminanmeldung in Anspruch genommen werden. Darauf macht das Gesundheitsamt aufmerksam. Impfungen sind in Lütten Klein und im Stadtzentrum möglich.



Impfstützpunkt Lütten Klein
im EKZ Warnowpark (1. Obergeschoss)

dienstags bis freitags von 12 bis 18 Uhr (außer Karfreitag, 15. April 2022)

Impfstützpunkt Stadtzentrum
in der Universitäts-Bibliothek (Container Schwaansche Straße 3a)

mittwochs und freitags von 12 bis 18 Uhr (außer Karfreitag, 15. April 2022)

Für Impfungen gegen COVID-19 im Impfstützpunkt Lütten Klein kann auch vorab ein Termin über die zentrale Termin-Hotline des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter Tel. 0385 2027-1115 oder unter der Internetadresse http://www.corona-impftermin-mv.de vereinbart werden.

Für die Zeit ab Mai 2022 wird derzeit geprüft, inwieweit durch das Angebot einer städtischen Impf-Grundstruktur das Impfgeschehen in den ärztlichen Praxen unterstützt werden kann.

Impfungen für Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren bietet der Impfstützpunkt Lütten Klein im EKZ Warnowpark (1. Obergeschoss) freitags zwischen 12 und 18 Uhr an (außer Karfreitag, 15. April 2022). Diese Impfungen werden von Kinderärzten und mit dem speziellen Impfstoff der Fa. BioNTech für Kinder durchgeführt. Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung über die zentrale Termin-Hotline.

Vor der Impfung wird empfohlen, das Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen vorab im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-impfen herunterzuladen (in vielen Sprachen und auch in ukrainisch vorhanden) und im Vorfeld zu lesen, auszufüllen und unterschrieben mitzubringen.

Es stehen Impfstoffe der Firmen BioNTech, Moderna und Novavax zur Verfügung. Das Vakzin der Fa. Moderna wird für Unter-30-Jährige nicht empfohlen. Novavax ist zur Grundimmunisierung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zugelassen, jedoch nicht zur Auffrisch- bzw. Boosterimpfung. Auch für Menschen aus der Ukraine stehen diese Impfangebote zur Verfügung.

Voraussetzung für die Impfung ist, dass kein akuter fieberhafter Infekt besteht. Ein Abstand zu Lebendimpfungen von 14 Tagen muss eingehalten werden. Für Nuvaxovid ® (Novavax) muss ein Abstand von 14 Tagen zu allen Impfungen eingehalten werden. Eine nachgewiesene Corona-Infektion (positiver PCR-Befund oder Nachweis von Antikörpern) sollte mindestens vier Wochen zurückliegen. In diesem Fall ist nur eine Impfung zur Erlangung des vollständigen Impfschutzes notwendig. Die entsprechenden Befunde sollten als Nachweis mitgebracht werden. Booster-Impfungen ohne Terminvereinbarung können frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung oder Infektion erfolgen.

Impfungen werden ab dem fünften Lebensjahr durchgeführt, dabei ist bis zum 16. Lebensjahr die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten notwendig.
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