34 Neuinfektionen, Quarantäne für zwei weitere Kitas angeordnet

34 Neuinfektionen, Quarantäne für zwei weitere Kitas angeordnet

Beitragvon Maik Thomaß » 18.11.2021, 17:08

34 Neuinfektionen, Quarantäne für zwei weitere Kitas angeordnet


Landeshauptstadt Schwerin - Dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Schwerin wurden am 17.11.2021 34 Neuinfektionen gemeldet.



Damit gibt es derzeit 278 aktive Infektionen (absolut 3604). 3211 Schwerinerinnen und Schweriner gelten als genesen, sechs müssen derzeit im Krankenhaus behandelt werden, 2 weniger als am Vortag. Schwerin bleibt vorerst weiter auf Stufe Gelb der Corona-Ampel. Die Infektionsinzidenz steigt auf 183 Fälle je 100.000 Einwohner. Von Infektionen betroffen sind auch zwei Kitas, für die das Gesundheitsamt Quarantänemaßnahmen angeordnet hat.

Bei den „Schweriner Stadtmusikanten“ sind Kinder der Gruppe „Pianomäuse“ betroffen, die am 11. und 12. November in der Einrichtung betreut wurden. Für sie gilt die Quarantäne bis 22.11.2021. Eine Verkürzung der Quarantäne ist ab 18.11.2021 durch eine Freitestung mittels PCR-Test möglich. In der Kita Reggio Emilia sind Kinder der „orangenen Gruppe“ betroffen, die am 15.11.2021 in der Einrichtung betreut wurden. Für sie gilt die Quarantäne bis 25.11.2021. Eine Verkürzung der Quarantäne ist ab 20. November durch eine Freitestung mittels PCR-Test möglich. Die zugehörigen Allgemeinverfügungen werden unter http://www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Ab dem 19.11.2021 2G für Veranstaltungen städtischer Kultureinrichtungen in Innenräumen
Ab dem 19.11.2021 gelten in den städtischen Kultureinrichtungen für Veranstaltungen in Innenräumen die 2G-Regelungen. Zutritt zur Veranstaltung erhalten dann nur noch Besucherinnen und Besucher, die einen Nachweis vorlegen können, dass sie entweder genesen oder geimpft sind. Die 2G-Regelung betrifft derzeit nicht den normalen Kursbetrieb, Ausstellungsbesuche und das Ausleihgeschäft der Bibliothek. Auch für Veranstaltungen, die sich überwiegend an Kinder und Jugendliche richten, gelten auf Basis der Corona-Landesverordnung Ausnahmen von der 2G-Regel.

Quelle: https://www.schwerin.de/news/29a0ca61-47c7-11ec-b8ca-1967de695b51/
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