Erweiterte Corona-Maßnahmen im Landkreis

Erweiterte Corona-Maßnahmen im Landkreis

Beitragvon Maik Thomaß » 21.11.2021, 07:39

Erweiterte Corona-Maßnahmen im Landkreis


Landkreis Ludwigslust-Parchim - Ludwigslust-Parchim ist seit drei aufeinanderfolgenden Tagen in der risikogewichteten Einstufung in der Warnstufe 3 - orange / In Innenbereichen gilt ab Montag die 2G-Regel



Aufgrund der risikogewichteten Einstufung des SARS-CoV-2-Infektionsgeschehens in den Landkreisen oder kreisfreien Städten durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales gelten ab dem 22.11.2021 im Landkreis Ludwigslust-Parchim die Maßnahmen der Stufe 3 (Orange), da sich der Landkreis seit drei aufeinanderfolgenden Tagen in eben dieser befindet.

Die Hospitalisierungsinzidenz im Landkreis lag am 19.11.2021 bei 9,4 und die 7-Tage-Inzidenz Neuinfektion lag bei 241,2.

Nachfolgende Maßnahmen gelten ab dem 22.11.2021 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim:

  • Es gilt in bestimmten Bereichen die 2G-Pflicht: im Kino, Theater, Konzerthäuser, Opern, kulturelle Ausstellungen, Museen, etc., Gaststätten, Bibliotheken, Archiven, Volksfeste, Märkte, uvm.
  • In anderen Bereichen, in denen noch keine 2G-Pflicht besteht, wie körpernahe Dienstleistungen, gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
  • Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, sich vor privaten Zusammenkünften zu testen (Schnell- oder Selbsttest). Dies gilt insbesondere für nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen.
  • Insbesondere Bürgerinnen und Bürgern, die nicht vollständig geimpft oder von einer COVID 19-Erkrankung genesen sind, wird empfohlen, bei privaten Zusammenkünften in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen die Zahl der Menschen, mit denen sie Kontakt haben, möglichst gering und den Personenkreis konstant zu halten.
  • Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, in Innenräumen generell eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und auch im Freien überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • An Schulen hat jede Person, die sich in einem Schulgebäude oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen


Weitere Informationen zur 2G Pflicht:
In bestimmten Innenbereichen ist für den Landkreis Ludwigslust-Parchim die 2G-Regel verpflichtend umzusetzen:

  • im Kino
  • Theater, Konzerthäuser, Opern
  • kulturelle Ausstellungen, Museen, etc.
  • Gaststätten
  • Bibliotheken, Archiven
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks (Schausteller)
  • Zirkusse
  • Zoos, Tier- und Vogelparks, botanische Gärten
  • Volksfeste, Märkte
  • tourismusaffine Dienstleistungen
  • Indoorspielplätze, Indoorfreizeitaktivitäten
  • Schwimm- und Spaßbäder
  • vereinsbasierter Sportbetrieb für Personen ab 18 Jahren
  • Profisport-Zuschauende
  • Fitnessstudios
  • Tanzschulen
  • Spielhallen, Spielbanken etc.
  • soziokulturelle Zentren
  • sexuelle Dienstleistungen
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
  • Clubs und Diskotheken
  • private Zusammenkünfte gewerbliche organisiert
  • sonstige Veranstaltungen in Innenbereichen mit bis zu 1250 Personen
  • sonstige Veranstaltungen in Innenbereichen mit mehr als 1250 Personen sind ab Stufe 3 (orange) nicht mehr möglich

Ausgenommen von der 2G-Pflicht sind nachfolgende Bereiche:

  • Geschäften, die der Grundversorgung der Menschen dienen
  • (mit überwiegendem Sortiment für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Blumenläden, Großhandel, Einzelhandel: Bekleidung, Schuhe, Bücher, Zeitungen)
  • Dienstleistungsbetrieben mit Ausnahme der körpernahen Dienstleistungen
  • Friseure und Betriebe des Heilmittelbereiches
  • Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapeutenpraxen, sonstige Praxen, soweit medizinische, therapeutische oder pflegerisch notwendige Behandlungen angeboten werden
  • Schulen
  • Öffentlichen Personennahverkehr
  • Öffentliche Einrichtungen

Die Maßnahmen und weitere Informationen zur Risikogewichteten Einstufung entnehmen Sie bitte den aktuellen Informationen der Landesregierung MV unter http://www.mv-corona.de.

Weiterhin weist der Fachdienst Gesundheit des Landkreises Ludwigslust-Parchim daraufhin, das Antikörpertiter weder den Genesenen-Nachweis noch den Impfnachweis ersetzen.

Der Genesenen-Nachweis gilt für maximal sechs Monate nach einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (§ 2 Ziffer 5 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 08.05.2021).

Ein Impfnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Dieser kann erlangt werden durch

[*]
    Die für eine vollständige Schutzimpfung erforderliche Anzahl von Impfstoffdosen oder
    Bei einer genesen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis.

Weitere Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung).

Informationen zu den Impfstoffen finden Sie unter http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 des Paul-Ehrlich-Instituts.

Quelle: https://www.kreis-lup.de/Verwaltung/Aktuelles/Meldungen/Erweiterte-Corona-Maßnahmen-ab-Montag-im-Landkreis.php?object=tx,3378.5.1&ModID=7&FID=3378.7218.1&NavID=3378.21.1&La=1
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