Sieben-Tage-Inzidenz weiter auf hohem Niveau

Sieben-Tage-Inzidenz weiter auf hohem Niveau

Beitragvon Maik Thomaß » 08.05.2021, 07:53

Sieben-Tage-Inzidenz weiter auf hohem Niveau


Landkreis Ludwigslust-Parchim - Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden am 07.05.2021 47 neue Corona-Infektionen festgestellt.



Die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) MV errechnete Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis sinkt leicht auf 145,0 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Gestern lag dieser Wert bei 147,8.

Von Neuinfektionen betroffen sind die Kita Spatzennest Parchim (+1 positiv getestetes Kind; insgesamt: 10 Kinder und 2 Mitarbeiter), die Kita Warlitz (+7 positiv getestete Kinder; insgesamt: 8 positiv getestete Kinder), die Edith Stein Schule Ludwigslust (1 positiver getesteter Schüler) und die Firma Plukon Brenz (6 positiv getestete Mitarbeiter).

Die Anzahl aktiv Infizierter im Landkreis beläuft sich jetzt auf 808 (-5). 51 der Infizierten (+/-0) müssen im Krankenhaus behandelt werden, drei davon (+/-0) intensivmedizinisch. Derzeit befinden 1267 Kontaktpersonen in Quarantäne.

Insgesamt haben sich seit Auftreten des ersten Corona-Falls im Landkreis Ludwigslust-Parchim am 14.03.2020 6882 Menschen (+45) mit dem Corona-Virus infiziert. Aus der Quarantäne entlassen und als genesen gelten 5840 Personen (+52). In Zusammenhang mit dem Coronavirus sind bislang 234 Menschen (+/-0) verstorben.

Mittlerweile wurden insgesamt 66.048 Impfungen im Landkreis gesetzt (Stand 05.06.2021). Darunter sind 52.938 Impfungen von Biontech/Pfizer – 37.759 Erstimpfungen und 15.179 Zweitimpfungen. Mit dem Impfstoff von AstraZeneca wurden bislang 10.761 Erst- und drei Zweitimpfungen gesetzt. 1600 Dosen AstraZeneca hat der Landkreis an Hausärzte abgegeben. Hinzu kommen 2300 Erstimpfungen mit dem Vakzin von Moderna und 46 mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson.

In Hausarzt-Praxen im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden bislang etwa 19.591 Impfungen gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus verabreicht.

Aus aktuellem Anlass weist das Gesundheitsamt des Landkreises darauf hin, dass dort keine Genesenennachweise ausgestellt werden. In den versandten Quarantäne-Schreiben wird das Datum genannt, an dem eine Infektion mit Corona mittels PCR-Test nachgewiesen wurde. Diese Angabe gilt nach §2 (5) der Verordnung der Bundesregierung (Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV)) als Nachweis, dass Betroffene vom 28. Tag nach Infektionsnachweis bis 6 Monate nach Infektionsnachweis als Genesene gelten. Ein zusätzliches Schreiben ist nicht notwendig.
Quelle: Landkreis Ludwigslust-Parchim
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