Landkreis ändert Kontaktpersonenmanagement

Landkreis ändert Kontaktpersonenmanagement

Beitragvon Maik Thomaß » 04.11.2021, 17:23

Landkreis ändert Kontaktpersonenmanagement


Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ändert zum 08.11.2021 sein Kontaktpersonenmanagement. Dazu wurde am 04.11.2021 eine Allgemeinverfügung unter https://www.kreis-lup.de/Allgemeinverfügungen-Corona veröffentlicht.



Die Allgemeinverfügung regelt neue Pflichten für Infizierte und wie sich enge Kontaktpersonen verhalten sollen. Den gesamten bisherigen Verlauf der Pandemie über hat das Gesundheitsamt, zum Teil mit externer Hilfe wie der Bundeswehr, die zeitnahe Unterrichtung der Kontaktpersonen sichergestellt. Das neue Kontaktpersonenmanagement des RKI vom 15.09.2021 sieht vor, dass sich die Gesundheitsämter auf die vulnerablen Gruppen und das Ausbruchsgeschehen in Gemeinschaftseinrichtungen konzentrieren sollen. Nunmehr wird stärker auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger gesetzt.

Infizierte haben fortan eine Liste über ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage zu erstellen und die gesammelten Kontaktdaten dem Landkreis (derzeit telefonisch an: 03871 722-8800) zu übermitteln. Der Landkreis stellt auf seiner Webseite eine Musterliste mit den nötigen Angaben bereit (u.a. Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, ggfs. E-Mail- Adresse). Infizierte Personen haben zudem ihre Kontaktpersonen unverzüglich darüber zu informieren, dass jene mit einer infizierten Person Kontakt hatten und auf die für sie damit einhergehende häusliche Absonderung (Quarantäne) und Beachtung der Allgemeinverfügung hinzuweisen, sofern jene nicht vollständig geimpft oder genesen sind.

Die engen Kontaktpersonen müssen für 10 Tage in Quarantäne, gerechnet vom Folgetag des letzten Kontakts mit der infizierten Person. Eine Freitestung ist für sie möglich, sie darf frühestens am 5. Tag der Quarantäne und ausschließlich per PCR-Test erfolgen. Die Quarantäne endet bei Symptomfreiheit ab Kenntnis vom negativen Testergebnis. Infizierte selbst bleiben jedoch bis zur Aufhebung durch das Gesundheitsamt in Quarantäne.

Das Gesundheitsamt behält sich weiterhin vor auf konkrete Ausbruchsgeschehen, etwa im Zusammenhang mit Infektionsgeschehen in Gemeinschaftsunterkünften oder Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden (Kitas, Hort, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Kindertagespflege, Heime und Ferienlager), gesondert zu reagieren.

Quelle: https://www.kreis-lup.de/Verwaltung/Aktuelles/Meldungen/Landkreis-Ludwigslust-Parchim-ändert-Kontaktpersonenmanagement.php?object=tx,3378.5.1&ModID=7&FID=3378.7194.1&NavID=3378.21.1&La=1
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