3G-Regel in den Kreisverwaltungen

3G-Regel in den Kreisverwaltungen

Beitragvon Maik Thomaß » 17.11.2021, 16:49

3G-Regel in den Kreisverwaltungen


Landkreis Ludwigslust-Parchim - Corona-Infektionszahlen steigen weiter: Bei Terminen an den Standorten Ludwigslust und Parchim muss ein entsprechender Nachweis – genesen, geimpft, getestet – vorgelegt werden.



Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen gilt ab dem 17.11.2021 die 3G-Regel an den Verwaltungsstandorten des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Wer einen Termin an einem der beiden Standorte in Ludwigslust oder Parchim sowie an einem Außenstandort des Landkreises wie einem Kooperativen Bürgerbüro hat, wird nur eingelassen, wenn er einen entsprechenden Nachweis (genesen, geimpft oder getestet) vorlegen kann.

Der Corona-Schnelltest darf dabei laut Corona-Landesverordnung nicht älter als 24 Stunden sein (Corona-LVO MV 1a, Absatz 7; in der derzeit gültigen Fassung).

Seit 14.03.2020 haben sich bislang insgesamt 9184 Menschen mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert. In den vergangenen Wochen waren die Infektionszahlen stetig gestiegen. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt aktuell bei 7,1; die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen liegt bei momentan 212,9 (Stand: 15.11.2021). Vor einer Woche, am 8. November, lag der 7-Tage-Inzidenzwert der Neuinfektionen noch bei 106,7.

Quelle: https://www.kreis-lup.de/Verwaltung/Aktuelles/Meldungen/Ab-Mittwoch-gilt-3G-Regel-in-den-Kreisverwaltungen.php?object=tx,3378.5.1&ModID=7&FID=3378.7213.1&NavID=3378.21.1&La=1
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