Neuregelung der Quarantäne für nicht geimpfte und nicht genesene Kontaktpersonen

Neuregelung der Quarantäne für nicht geimpfte und nicht genesene Kontaktpersonen

Beitragvon Maik Thomaß » 13.09.2021, 04:40

Neuregelung der Quarantäne für nicht geimpfte und nicht genesene Kontaktpersonen


Landkreis Rostock - Die Quarantäne für nicht genesene und nicht geimpfte enge Kontaktpersonen ist vom Robert-Koch-Institut neu geregelt worden. Der Landkreis Rostock hat daraufhin die Allgemeinverfügung mit Quarantäne- und Mitwirkungsregeln geändert und obenstehend neu veröffentlicht.



Wegen der Neuregelung sind ebenso sechs Allgemeinverfügungen für Schulen und eine Verfügung für eine Kita geändert worden. Grund ist die verkürzte Quarantänedauer, die mit entsprechenden Tests und negativen Ergebnissen noch weiter verringert werden kann.

Grundsätzlich gilt nun für nicht geimpfte und nicht genesene Kontaktpersonen:

Die Quarantäne dauert volle 10 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem/der Infizierten. Ein Test am Ende ist nicht mehr notwendig.

Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn frühestens am 7. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem/der Infizierten ein Schnelltest (kein Selbsttest) in einer qualifizierten Teststelle gemacht wird und dieser Test negativ ist.

Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn frühestens am 5. Tag nach dem letzten Kontakt beim Hausarzt oder im Testzentrum ein PCR-Test gemacht wird und ein negatives Ergebnis für diesen Test vorliegt.

Das Testergebnis muss nachgewiesen und per E-Mail an das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock gesendet werden. Die Adresse ist der jeweiligen Anordnung oder Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Sollte es sich bei der Kontaktperson um eine Person handeln, die unter eine Allgemeinverfügung (z.B. Schule, Kita, Krippe, Einrichtung o.Ä.) fällt, muss bei der Übermittlung des Testergebnisses mitgeteilt werden, in welcher Schule/Klasse, Krippe/Gruppe, Kita/Gruppe, Einrichtung diese Person in Quarantäne gesetzt wurde.

Der Landkreis Rostock überarbeitet die entsprechenden Merkblätter und Eltern- bzw. Beschäftigteninformationen derzeit und wird diese in Kürze wieder hier auf der Internetseite veröffentlichen.

Allgemeinverfügung des Landrates - John-Brinckman-Gymnasium Güstrow, Klasse 12a - Änderung

Allgemeinverfügung des Landrates - John-Brinckman-Gymnasium Güstrow, Klasse 12c - Änderung

Allgemeinverfügung des Landrates - Europaschule Rövershagen, Regionale Schule und Gymnasium, Köhlerstrat 9 in 18182 Rövershagen, 11.Klassen - Änderung

Allgemeinverfügung des Landrates - Regionale Schule mit Grundschule Buchenberg, Ehm-Welk-Straße 24 in 18209 Bad Doberan Kl. 6a - Änderung

Allgemeinverfügung des Landrates - Warnowschule Papendorf - Änderung

Allgemeinverfügung des Landrates - "Landzwerge" Wiendorf, Hauptstraße 25 in 18258 Wiendorf - Änderung

Allgemeinverfügung des Landrates - Friderico-Francisceum Gymnasium Bad Doberan, Alexandrinenplatz 11 in 18209 Bad Doberan - Änderung

Quelle: https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/aktuelles/news/2021/Ticker_Covid19
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