Aufhebung der Mund-Nase-Bedeckung und Ausstellung von digitalen Impfausweisen

Aufhebung der Mund-Nase-Bedeckung und Ausstellung von digitalen Impfausweisen

Beitragvon Maik Thomaß » 16.06.2021, 04:48

Aufhebung der Mund-Nase-Bedeckung und Ausstellung von digitalen Impfausweisen


Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hebt aufgrund der niedrigen Inzidenzzahlen die noch gültige Schutzvorkehrung der 43. Allgemeinverfügung auf. Die Mund-Nase-Bedeckung muss ab morgen nicht mehr in Fußgängerzonen und Warteschlangen, sowie auf Bahnsteigen und an Haltestellen, getragen werden.



Unabhängig davon gelten selbstverständlich die in der Corona-Landesverordnung festgelegten Abstands- und Kontaktbeschränkungen. Einzuhalten sind außerdem die Hygienemaßnahmen, um sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen.

Hinweis zum digitalen Impfausweis in den Impfzentren
Die Einführung des digitalen Impfnachweises hat begonnen. Geimpfte können ihren Impfschutz per QR-Code in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App vorzeigen. Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken sind berechtigt eine digitale Bescheinigung (QR-Code) jeweils für die erste und zweite Impfung auszustellen.

Die technischen Voraussetzungen erlauben in den Impfzentren bislang diesen Vorgang noch nicht. Sofern die technischen Abläufe eingerichtet sind, wird es das Impfzertifikat jedoch ausschließlich für die Impflinge geben, die zukünftig einen Impftermin in den Impfzentren wahrnehmen.

Das Ausstellen der Impfbescheinigung mit QR-Code ist für Personen, die bereits eine Impfung in einer der Impfzentren bzw. Außenstellen erhalten haben, grundsätzlich nicht möglich. Bereits geimpfte Personen werden gebeten, die Impfzentren zwecks digitalen Impfausweises nicht aufzusuchen. Der Landkreis klärt zurzeit einen Verfahrensweg für die Bearbeitung dieser Anträge ab. Sofern zukünftig ein digitaler Impfnachweis für bereits durchgeführte Impfungen auch über den Landkreis möglich ist, wird dies bekannt gegeben.

Der digitale Impfnachweis ist ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Der Impfnachweis ist weiterhin über das bekannte „gelbe Heft“ möglich und gültig. Weitere Informationen zum digitalen Impfausweis stehen auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.


Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
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