Weitere Öffnungsschritte

Weitere Öffnungsschritte

Beitragvon Maik Thomaß » 05.06.2021, 05:52

Weitere Öffnungsschritte


Landkreis Vorpommern-Rügen - Veranstaltungen bis zu 600 Personen, Sportwettkämpfe und vieles mehr ab 05.06.2021 wieder möglich



„Das Versprechen war, dass wir im Landkreis Vorpommern-Rügen möglich machen, was die rechtlichen Rahmenbedingungen hergeben. Alles andere wäre mit einer stabilen einstelligen Inzidenz nicht vermittelbar“ so Landrat Stefan Kerth.

Am 02.06.2021 wurden das Einvernehmen bei den zuständigen Ministerien durch den Landkreis beantragt. Heute wurde es erteilt. So konnten 04.06.2021 zwei weitere Allgemeinverfügungen bekannt gemacht werden, die somit bereits morgen in Kraft treten.

Kerth weiter: „Ich habe mich massiv dafür eingesetzt und freue mich darüber besonders, dass unseren Schülerinnen und Schülern in einem festlichen Rahmen ihre Zeugnisse überreicht werden können. Genauso müssen Abschlussfeiern möglich sein."

Im Landkreis Vorpommern-Rügen sind damit unter anderem Veranstaltungen mit maximal 600 Personen im Außenbereich und 200 Personen im Innenbereich lediglich mit Anzeigepflicht gegenüber der örtlichen Gesundheitsbehörde und unter Einhaltung einiger Regeln wieder möglich.

Weiterhin wurden Einschränkungen für Indoor-Spielplätze, den Betrieb und Besuch von Schwimm- und Spaßbädern und für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten aufgehoben.

"Auch wenn der Landkreis Vorpommern-Rügen ein weiteres Mal vorangehen kann, bin ich zuversichtlich dass bei den erfreulich Entwicklungen in den Nachbarkreisen die Öffnungsschritte zeitnah gleichermaßen folgen.“ so der Landrat.



Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen Zur Regelung von Maßnahmen zur regionalen Lockerung im Zusammenhang mit der Pandemie-Lage (SARS-CoV-2-Virus) - Öffnungsschritte für schulische Veranstaltungen

Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen Zur Regelung von Maßnahmen zur regionalen Lockerung im Zusammenhang mit der Pandemie-Lage (SARS-CoV-2-Virus) - Drittes Vorziehen von Öffnungen nach § 13 Corona LVO -


Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen
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