Maßnahmen der Warnstufe Orange ab 17.11.2021 im Landkreises Vorpommern-Rügen

Maßnahmen der Warnstufe Orange ab 17.11.2021 im Landkreises Vorpommern-Rügen

Beitragvon Maik Thomaß » 17.11.2021, 17:07

Maßnahmen der Warnstufe Orange ab 17.11.2021 im Landkreises Vorpommern-Rügen


Landkreis Vorpommern-Rügen - Nach der risikogewichteten Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern gelten ab dem 17.11.2021 im Landkreis Vorpommern-Rügen die Maßnahmen der Stufe 3 (orange), da der Landkreis sich seit drei aufeinanderfolgenden Tagen in einer höheren Stufe befindet.



Daher gelten im Landkreis Vorpommern-Rügen gemäß Corona-Landesverordnung ab dem 17.11.2021 folgende Maßnahmen:

  • Es gilt in bestimmten Bereichen die 2G-Pflicht: im Kino, Theater, Konzerthäuser, Opern, kulturelle Ausstellungen, Musseen, etc., Gaststätten, Bibliotheken, Archiven, Volksfeste, Märkte, uvm.
  • In anderen Bereichen, in denen noch keine 2G-Pflicht besteht, wie körpernahe Dienstleistungen, gilt die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet).
  • Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, sich vor privaten Zusammenkünften zu testen (Schnell- oder Selbsttest). Dies gilt insbesondere für nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen.
  • Insbesondere Bürgerinnen und Bürgern, die nicht vollständig geimpft oder von einer Covid 19-Erkrankung genesen sind, wird empfohlen, bei privaten Zusammenkünften in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen die Zahl der Menschen, mit denen sie Kontakt haben, möglichst gering und den Personenkreis konstant zu halten.
  • Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, in Innenräumen generell eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und auch im Freien überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • An Schulen hat jede Person, die sich in einem Schulgebäude oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
    Die Maßnahmen in Stufe 1 (grün) und 2 (gelb) gelten zusätzlich zu denen in der Stufe 3.

Diese Maßnahmen und folgende Informationen sowie weitere aktuelle Informationen sind auch im Corona Infoportal MV unter dem Link: http://www.mv-corona.de veröffentlicht.

Weitere Informationen zur 2G-Pflicht:

In bestimmten folgenden Innenbereichen gilt im Landkreis Vorpommern-Rügen ab 17. November 2021 verpflichtend die 2G-Pflicht:

  • im Kino
  • Theater, Konzerthäuser, Opern
  • kulturelle Ausstellungen, Musseen, etc.
  • Gaststätten
  • Bibliotheken, Archiven
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks (Schausteller)
  • Zirkusse
  • Zoos, Tier- und Vogelparks, botanische Gärten
  • Volksfeste, Märkte
  • tourismusaffine Dienstleistungen
  • Indoorspielplätze, Indoorfreizeitaktivitäten
  • Schwimm- und Spaßbäder
  • vereinsbasierter Sportbetrieb für Personen ab 18 Jahren
  • Profisport-Zuschauende
  • Fitnessstudios
  • Tanzschulen
  • Spielhallen, Spielbanken etc.
  • soziokulturelle Zentren
  • sexuelle Dienstleistungen
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
  • Clubs und Diskotheken
  • private Zusammenkünfte gewerbliche organisiert
  • sonstige Veranstaltungen in Innenbereichen mit bis zu 1250 Personen
  • sonstige Veranstaltungen in Innenbereichen mit mehr als 1250 Personen sind ab Stufe 3 (orange) nicht mehr möglich

Welche Personen sind von dem 2G-Modell ausgenommen?

Neben den geimpften und genesenen Personen, gibt es Personenkreise, die trotz der fehlenden Impfung und Genesung Zutritt zu Veranstaltungen und Einrichtungen erhalten.

Dies umfasst:

  • Kinder unter 7 Jahre
  • Kinder bis 12 Jahre bei Vorlage eines tagesaktuellen Tests
  • Bis zum 31.12. auch Kinder und Jugendliche von 12 bis 18 Jahren und Schwangere, jeweils bei Vorlage eines tagesaktuellen Tests
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen können, bei Vorlage eines tagesaktuellen Tests


Welche Bereiche sind von dem 2G-Modell ausgeschlossen?

  • Geschäften, die der Grundversorgung der Menschen dienen
  • (mit überwiegendem Sortiment für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Blumenläden, Großhandel, Einzelhandel: Bekleidung, Schuhe, Bücher, Zeitungen)
  • Dienstleistungsbetrieben mit Ausnahme der körpernahen Dienstleistungen
  • Friseure und Betriebe des Heilmittelbereiches
  • Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapeutenpraxen, sonstige Praxen, soweit medizinische, therapeutische oder pflegerisch notwendige Behandlungen angeboten werden
  • Schulen
  • Öffentlichen Personennahverkehr
  • Öffentliche Einrichtungen

Link zur Öffentlichen Bekanntmachung des Landkreises Vorpommern-Rügen

(Text: Landkreis Vorpommern-Rügen, Quelle: http://www.mv-corona.de)

Quelle: https://www.lk-vr.de/Hinweise/Aktuelles/Maßnahmen-der-Warnstufe-Orange-ab-17-November-2021-im-Landkreises-Vorpommern-Rügen.php?object=tx,3034.5.1&ModID=7&FID=3034.18162.1&NavID=2152.10&La=1
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