ASP Beobachtungsgebiet / Allgemeinverfügung des Landkreises MSE

ASP Beobachtungsgebiet / Allgemeinverfügung des Landkreises MSE

Beitragvon Maik Thomaß » 17.11.2021, 16:58

ASP Beobachtungsgebiet / Allgemeinverfügung des Landkreises MSE


Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Nachbarkreis Rostock hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Um den Ausbruchsbestand in Lalendorf-Vogelsang wurden eine Schutzzone (Sperrbezirk) mit einem Radius von 3 km und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) mit einem Radius von 10 km Radius festgelegt. Das Beobachtungsgebiet reicht damit in den Landkreis hinein und umfasst im Landkreis MSE die Gemeinde Vollrathsruhe mit dem Ortsteil Klein Luckow einschließlich der umliegenden Flächen der Eigenjagdbezirke Landesforst Liepen, Hermsen-Stiftung Klein Luckow, Schneider Klein Luckow, Heidelberger Sand Kirch Grubenhagen und Metternich-Sandor Kirch Grubenhagen. Der genaue Verlauf der Überwachungszone ist auf der angefügten Karte Dokument vorlesen zu sehen.



Für Halter von Hausschweinen im Beobachtungsgebiet treten nunmehr Anordnungen in Kraft, die die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern sollen und ebenfalls auf der Internetseite unter Bekanntmachungen veröffentlicht sind. Beispielsweise müssen die Halter die Anzahl der gehaltenen Schweine unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes sowie verendete oder erkrankte, insbesondere fieberhaft erkrankte Schweine beim Veterinäramt anzeigen. Auch müssen die Schweinehalter geeignete funktionstüchtige Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten sowie an den Zufahrts- und Abfahrtswegen des Betriebes einrichten. Und sie sind verpflichtet, tagaktuelle Aufzeichnungen zu führen über alle Personen, die ihren Betrieb besuchen.

Alle Verbringungen von Schweinen und Wildschweinen, frischem Fleisch und Erzeugnissen von Schweinen und Wildschweinen, sowie deren Nebenprodukte innerhalb des Beobachtungsgebietes, in das Beobachtungsgebiet hinein und daraus hinaus, sind verboten.

Quelle: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Aktuelles/Presse/Pressemitteilungen/ASP-Beobachtungsgebiet-Allgemeinverfügung-des-Landkreises-MSE.php?object=tx,2761.5.1&ModID=7&FID=2761.24638.1&NavID=2037.9&La=1&startkat=2761.3
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