Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen des Typs Nordex N163 der Fa. 37. naturwind Windpark GmbH & Co. KG im Windpark Karlsburg

Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen des Typs Nordex N163 der Fa. 37. naturwind Windpark GmbH & Co. KG im Windpark Karlsburg

Beitragvon Maik Thomaß » 27.03.2023, 06:37

Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen des Typs Nordex N163 der Fa. 37. naturwind Windpark GmbH & Co. KG im Windpark Karlsburg


Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 S. 2, 3 und 4 BImSchG i. V. m. § 20 Abs. 3 der 9. BImSchV

Nr.B 465 | 27.03.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Gemäß § 10 Abs. 8 S. 2, 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21 Abs. 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:

Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.023/21-51 vom 24.02.2023 wurde der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen der Fa. 37. naturwind Windpark GmbH & Co. KG, Schelfstraße 35 in 19055 Schwerin gem. § 20 Abs. 2 S. 1 der 9. BImSchV abgelehnt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Entscheidungsinhalt

1.1 Der Antrag gem. § 4 BImSchG vom 12.04.2021 auf die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Nordex N163 mit je einer Nennleistung von 5.700 KW und jeweils einer Gesamtbauhöhe von 245,5 m am Standort der Gemeinde Karlsburg wird abgelehnt.

1.2 Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung durch den Adressaten (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Eine Einsichtnahme des Bescheides und seine Begründung in Papierform kann im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Dienststelle Stralsund, Ossenreyerstraße 56, 18439 Stralsund, in der Zeit vom 28.03.2023 bis 11.04.2023 während der Öffnungszeiten:

Mo., Mi., Do. von 07.00 – 15.30 Uhr
Die. von 07.00 – 17.00 Uhr
Fr. von 07.00 – 14.00 Uhr

wahrgenommen werden.

Darüber hinaus wird eine Ausfertigung der ablehnenden Entscheidung mit Begründung gem. § 21 a) Abs. 2 Satz 5 der 9. BImSchV ab dem 28.03.2023 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter http://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Gemäß § 10 Absatz 8 S. 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.
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