Errichtung und Betrieb von 1 Windkraftanlage der Fa. Energie Engineering Nord GmbH im Windpark Hugoldsdorf

Errichtung und Betrieb von 1 Windkraftanlage der Fa. Energie Engineering Nord GmbH im Windpark Hugoldsdorf

Beitragvon Maik Thomaß » 20.03.2023, 06:01

Errichtung und Betrieb von 1 Windkraftanlage der Fa. Energie Engineering Nord GmbH im Windpark Hugoldsdorf


Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Nr.B 463 | 20.03.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 26.05.2016, geändert mit Datum vom 21.01.2021, zuletzt in der mit Datum vom 27.01.2022 ergänzten Fassung, die Fa. Energie Engineering Nord GmbH (EEN GmbH) mit Sitz in 17489 Greifswald, Herrenhufenstraße 1 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Enercon E138 EP3 E2 mit einer Nennleistung von 4.200 KW, einer Nabenhöhe von 160 m und einer Gesamtbauhöhe von 229,3 m am Standort der Gemeinde Eixen gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 13.06.2022 im Amtlichen Anzeiger Nr. 24 (AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 284) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Der für das o. g. Verfahren anberaumte Erörterungstermin wurde am 05.09.2022 im Amtlichen Anzeiger Nr. 36 (AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 412) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern (Nr.B 429) sowie auf dem UVP-Portal des Landes M-V abgesagt.

Anstelle des Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG wird eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), in der zurzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 27.03.2023 bis 12.04.2023 durchgeführt.

Die Einwender haben bis einschließlich 12.04.2023 die Gelegenheit sich ergänzend zu ihren vorgebrachten Einwendungen und den dazu dargelegten Entgegnungen der Behörden und/oder der Antragstellerin schriftlich oder elektronisch zu äußern. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde individuell benachrichtigt. Einwender, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das Vorbringen neuer Einwendungen ist hiermit ausgeschlossen.

Die Konsultationsunterlagen sind auf dem zentralen Internetportal UVP Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder, Bundesland M-V unter dem Register Erörterungstermin ab dem 27.03.2023 zugänglich.
Link: https://www.uvp-verbund.de

Zusätzlich besteht im oben genannten Zeitraum der Online-Konsultation die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund

Montag 07.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 07.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag 07.00 – 15.30 Uhr
Freitag 07.00 – 14.00 Uhr

Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.
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