Gartenabfälle zu verbrennen, ist eine schlechte Idee

Gartenabfälle zu verbrennen, ist eine schlechte Idee

Beitragvon Maik Thomaß » 01.07.2022, 14:23

Gartenabfälle zu verbrennen, ist eine schlechte Idee


Schwerin - In seiner aktuellen Sitzung hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern über das Verbrennen von Gartenabfällen debattiert. Der Umgang mit Pflanzenabfällen führe jedoch regelmäßig zu Nachbarschaftsstreit oder Ärger mit den Behörden, stellt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, fest. Dies geschehe möglicherweise aus Unkenntnis oder Ignoranz, erklärt der Minister und führt weiter aus:

„Es ist allein schon aus Sicht des Klima- und Ressourcenschutzes einfach nicht mehr zeitgemäß, Gartenabfälle zu verbrennen. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Landkreise und Kommunen die Einhaltung der geltenden Bestimmungen kontrollieren bzw. Hinweisen nachgehen und Verstöße entsprechend ahnden. Denn: Es ist prinzipiell und bundesweit verboten, außerhalb von Anlagen Abfälle zu verbrennen. Das regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Bundesgesetz.

Mit dieser restriktiven Regelung soll erreicht werden, dass die pflanzlichen Abfälle dem Stoffkreislauf auf natürlichem Weg zurückgegeben werden. Denn Äste, Zweige, Laub und Staudenschnitt enthalten wertvolle Pflanzennährstoffe, wie Stickstoff, Kalium, Phosphor und Spurenelemente. Viel sinnvoller als das Verbrennen ist eine Wiederverwertung als Komposterde oder als Mulch im Beet. Pflanzliche Abfälle sind vorrangig zu Kompostieren, in den Boden einzubringen oder durch einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem sie angefallen sind.

Der Bund hat die Landesregierungen allerdings ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen die Verbrennung von Gartenabfällen zu gestatten. Die Landesregierungen wiederum können dieses Recht an ihre Städte und Gemeinden weitergeben. Das Land MV hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und 2001 die Pflanzenabfall-Landesverordnung in Kraft gesetzt.

Damit wurde aber auf keinem Fall ein Freifahrtschein für das Verbrennen von Pflanzenabfällen erteilt. Ganz im Gegenteil: Das Verbrennen von Gartenabfällen ist gemäß geltender LVO in MV nur als letzte Option erlaubt – und dann auch nur in den Monaten März und Oktober werktags für zwei Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr. Es dürfen zudem nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden.

Daneben können die Gartenabfälle aus privaten Haushalten auch über die Sammelsysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Landkreise und kreisfreien Städte entsorgt werden. Geltende Regelungen für die jeweilige Region sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten neben Sammlungen im Bringsystem, wie beispielsweise auf den Wertstoffhöfen, auch Sammlungen im Holsystem, etwa über die Biotonne, an.

Nur dann, wenn diese Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, erlaubt die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken.

Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist also in MV bereits jetzt rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft.

Viele Landkreise und kreisfreie Städte verbieten mittlerweile das Verbrennen von Gartenabfällen sogar ganz und gar. Darauf weisen wir regelmäßig im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit hin und appellieren dabei an die Bevölkerung, auf das Verbrennen von Gartenabfällen zu verzichten. Auch die Landkreise und kreisfreien Städte informieren umfassend über die geltenden Bestimmungen.

Es kann also keiner behaupten, es nicht besser gewusst zu haben, wenn er wegen des unerlaubten Verbrennens von Gartenabfällen Ärger mit den Behörden bekommt“, so Minister Backhaus.
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