Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen am Standort Wedendorfersee (WKA Rambeel III), Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 21. August 2023
Nr.B 79/23 | 21.08.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die WIND-projekt GmbH & Co. 35. Betriebs-KG (Seestraße 71a, 18211 Börgerende) plant die Errichtung und den Betrieb von 5 Windkraftanlagen (WKA) am Standort 19217 Wedendorfersee, Gemarkung Kasendorf, Flur 1, Flurstücke 66, 71, 75, 64 und 82. Geplant sind 4 WKA vom Typ Vestas V 162, mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Leistung von je 7,2 MW sowie 1 WKA vom Typ Vestas V 172, mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 172 und einer Leistung von 7,2 MW.Nr.B 79/23 | 21.08.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz, UVP-Bericht) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
- Verkehrstechnik-Betriebsnetz WSA Ostsee FB Maritime Verkehrstechnik
- ZVO Energie GmbH
- Vodafone
- Bundeswehr
- Telefonica Germany GmbH & Co.OHG
- Wasser- und Bodenverband Stepnitz-Maurine
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
- Straßenbauamt Schwerin
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 29. August 2023 bis einschließlich 28. September 2023 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Amt Rehna
Bauamt, Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038872 929-605) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online
im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Rambeel III“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 29. August 2023 bis einschließlich 30. Oktober 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Rambeel III“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 20. Februar 2024 ab 9:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus, Carlower Straße 9, 19217 Groß Rünz
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.