Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet 39/21 „Wendisch Priborn“, Gemarkung Wendisch Priborn (WKA Wendisch Priborn II), Bekanntmachung Online-Konsultation
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 22. August 2022
Nr.B 34/22 | 23.08.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 22. August 2022Nr.B 34/22 | 23.08.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die KNE Windpark Nr.11 GmbH & Co.KG (Obotritenring 40, 19053 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA 01 - 06) im Windeignungsgebiet Wendisch Priborn (39/21), Gemarkung Wendisch Priborn, Flur 1, Flurstück 46, 47, 86, 87, 88 und 89 sowie Flur 2, Flurstücke 1, 3, 4, 5, 7 und 8. Geplant sind 6 WKA vom Typ Vestas V162 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer jeweiligen Leistung von je 5,6 MW und einer Gesamthöhe von 250 m.
Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden.
Anstelle eines Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG wird aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 22. August 2022 bis einschließlich 12. September 2022 durchgeführt.
Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (den zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die zu behandelnden Informationen ab dem 22. August 2022 über
die Internetseite des StALU WM
(http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse _Bekanntmachungen/)
sowie über
das UVP Portal M-V (http://www.uvp-verbund.de/mv) unter dem Suchbegriff „WKA Wendisch Priborn II“ zugänglich gemacht.
Die Antragstellerin und diejenigen, die gültigen Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU WM weist darauf hin, dass auch der E-Mail-SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU WM geprüft werden sollte. Die persönliche Benachrichtigung enthält Informationen zur individuellen Einwendernummer, zum Einwendungskatalog sowie zum konkreten Procedere.
Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Einwendung gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 12. September 2022 schriftlich beim StALU WM (Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg; Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft; Bleiche ufer 13; 19053 Schwerin) oder per E-Mail (StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Wendisch Priborn II“ mittels eines beigefügten unterschriebenen Dokuments (z.B. als PDF) zu erläutern.
Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Äußerungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Online-Konsultation eröffnen keine neuen, zusätzlichen Einwendungsmöglichkeiten. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt.
Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.