Fahrer von PKW-Gespann deutlich zu schnell
Zunächst war der Polizei ein PKW-Gespann aufgefallen, welches der 31-Jährige mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit lenkte. Statt der maximal zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h war der Fahrer mit 110 km/h auf der Autobahn unterwegs. Bei der anschließenden Kontrolle stellte die Polizei dann fest, dass der Autofahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW mit Anhänger besaß. Gegen den aus Polen stammenden Fahrzeugführer wurde eine sogenannte Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erhoben.
Das PKW-Gespann konnte anschließend mit dem Beifahrer am Steuer seine Fahrt fortsetzen. Dieser besaß die gültige Fahrerlaubnis für die Fahrzeugkombination.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108763/5379237