Weiterfahrt untersagt
Verfasst: 31.07.2017, 13:34
Weiterfahrt untersagt
| Im Seehafen angekommen kontrollierten die Beamten das Fahrzeuggespann. Hier wurden ihnen insgesamt zehn Pässe ausgehändigt, obwohl sich im Fahrzeug nur zwei Sitzplätze mit entsprechender Sicherungseinrichtung befanden und das Fährticket lediglich zwei reisende Personen aufwies. Die restlichen mitgereisten Personen befanden sich sitzend bzw. liegend im Laderaum des Transporters auf ausgebreiteten Decken und Kleidungsstücken. Bei der weiteren Überprüfung des Fahrzeuges konnten unter den Decken neun gebrauchte Fahrzeugmotoren festgestellt werden. Der mitgeführte Anhänger war komplett mit Autoreifen und Felgen beladen. Aufgrund der Ladung bestand der Verdacht der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes des Gespannes. Dieser Verdacht bestätigte sich, als beim Wiegen eine Überladung von mehr als 2.300 kg ermittelt werden konnte. | Daraufhin wurde die Weiterfahrt untersagt. Durch die Fährgesellschaft wurde darüber hinaus gegen acht der Reisenden ein Strafantrag wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen gestellt. Noch am selbigen Abend gegen 23:00 Uhr konnte das Gespann erneut auf der BAB 19 in Richtung Berlin festgestellt werden. Dieses wurde zurück in den Seehafen geleitet und diesmal die Fahrzeugschlüssel sowie Dokumente bis zur Klärung des Sachverhaltes einbehalten. Zuständigkeitshalber wurde der Vorgang an die Kollegen der Wasserschutzpolizeiinspektion Rostock übergeben. |