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Drei Verfahren wegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr eingeleitet

Verfasst: 31.07.2017, 13:54
von Maik Thomaß

Drei Verfahren wegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr eingeleitet

Müritz-Region (ots) - Am 30. Juli 2017 stellten Beamte des Polizeireviers Röbel gegen 1:00 Uhr im Rahmen einer Sachverhaltsklärung fest, dass der 33-jährige Betroffene aus der Region unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt hat.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest hat einen Wert von 2,43 Promille ergeben. Nach der Blutprobenentnahme, Sicherstellung des Führerscheins und der Belehrung wurde der 33-Jährige aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Am 30. Juli 2017 stellten Beamte des Polizeireviers Röbel um 12:30 Uhr im Rahmen der Streifentätigkeit einen Fahrzeugführer fest, der unter Einwirkung von Alkohol sein Fahrzeug führte. In der Mecklenburger Straße in Malchow wurde eine Kontrolle durchgeführt, bei welcher Atemalkohol festgestellt wurde. Ein durchgeführter Atemalkoholtest hat einen Wert von 1,88 Promille ergeben. Dem 48-jährige Fahrer aus der Region wurde daraufhin Blut entnommen und sein Führerschein wurde sichergestellt. Nach der Belehrung, dass er nun kein Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen darf, waren die polizeilichen Maßnahmen beendet.Am 30. Juli 2017 stellten Beamte des Polizeihauptreviers Waren gegen 23:20 Uhr im Ahornweg in Waren ein Fahrzeug fest, welches in auffälliger und zügiger Fahrweise einen Abbiegevorgang ohne Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers vollzog. Bei der anschließenden Kontrolle äußerte der 19-Jährige, dass er aus Angst vor der Polizei so gefahren sei, da er vor ein paar Wochen von der Polizei kontrolliert wurde, als er unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug geführt hat. Da der 19-Jähriger auch bei dieser Kontrolle körperliche Ausfallerscheinungen hatte, wurde ein Drogenschnelltest durchgeführt, welcher ein positives Ergebnis anzeigte. Daraufhin wurde eine Blutprobe im Klinikum in Waren entnommen. Das Fahrzeug des 19-Jährigen wurde ordnungsgemäß verschlossen und verblieb am Kontrollort. Die Fahrzeugschlüssel wurde zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Die Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde erstattet.