Führen eines Sportbootes unter Alkohol, Gewässerverunreinigung

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Maik Thomaß
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Führen eines Sportbootes unter Alkohol, Gewässerverunreinigung

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Führen eines Sportbootes unter Alkohol, Gewässerverunreinigung

Waren (ots) - Am 25. August 2017 erfolgte gegen 20.20 Uhr auf dem Malchower See die Kontrolle eines Sportbootes.
Beim Führer des Bootes wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Die Messung ergab einen Wert von 1,2 Promille. Daraufhin erfolgte die Verbringung der Person mit Unterstützung der Kollegen des Polizeihauptrevieres Waren zur Blutprobenentnahme ins Krankenhaus Waren. Eine Anzeige gem. § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr - gegen den Sportbootführer wurde gefertigt. Gegen 21.30 Uhr konnte ein Schlauchboot mit vier Jugendlichen auf dem Malchower See festgestellt werden, welches keine Nachtbezeichnung führte. Am Boot befand sich keine Kennzeichnung und der Führer des Bootes war aufgrund seines Alters nicht berechtigt dieses zu führen. Ein Weiterfahrverbot wurde ausgesprochen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Am 26. August 2017 wurde das o. g. Schlauchboot gegen 20.00 Uhr ungesichert am Ufer des Malchower See vorgefunden.Zeugen gaben an, dass dieses Boot in den Abendstunden wieder durch den Jugendlichen mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne klaren Kurs auf dem Wasser benutzt wurde. Grund dessen erfolgte die Sicherstellung des Bootes durch die Wasserschutzpolizei um weitere Ordnungswidrikeiten zu verhindern. Durch die Rettungsleitstelle Neubrandenburg erfolgte am 26. August 2017 um 18.05 Uhr die Information über eine Gewässerverunreinigung auf dem Malchower See zwischen der Drehbrücke und der Bootshausanlage Mühlenstraße. Die Feuerwehr Malchow befand sich bereits vor Ort. Das Ausmaß dieser ölähnlichen Substanz betrug ca. 200 m x 30 m. Diese konnte gebunden werden. Die Ursache der Verunreinigung ist bisher nicht bekannt. Die Ermittlungen der Wasserschutzpolizei dauern an.
Redaktion Maik Thomaß
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