Fahndung wegen unberechtigten Bezugs von Kindergeld
Warnemünde (ots) - Bei der Überprüfung der Passagierlisten der Kreuzfahrtschiffe durch die Bundespolizisten am 1. September 2017 konnte festgestellt werden, dass eine Passagierin wegen des Verdachts des unberechtigten Kindergeldbezugs zur Aufenthaltsermittlung gesucht wurde.
| Durch die Familienkasse Baden Württemberg sollte die Frau durch die aufgreifende Dienststelle zum Verdacht einer strafbaren Handlung gem. § 370 Abgabenordnung vernommen werden. In einer Zahlungsaufforderung vom Juli 2017 wurde ihr vorgeworfen in einem Zeitraum von zwei Jahren unberechtigt Kindergeld in Höhe von über 3.000,- Euro bezogen zu haben. | Nachdem die Bundespolizisten ihr diesen Sachverhalt vorgetragen haben, erklärte sich die Betroffene bereit den geforderten Betrag zu zahlen. Die Familienkasse zeigte sich vorerst mit der Zahlung von 2.700,- Euro einverstanden, die sie bei den Beamten einzahlte. Hinsichtlich des Restbetrages wird sie sich mit der Familienkasse auseinandersetzen müssen. Nach Übergabe einer entsprechenden Quittung konnte die Frau die Dienststelle verlassen. |