Untersuchungshaftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen
Verfasst: 26.11.2017, 19:00
Untersuchungshaftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen
| Der einschlägig vorbestrafte und unter Bewährung stehende Mann aus dem Raum München wurde mit Untersuchungshaftbefehl vom August 2017 des Amtsgerichts München gesucht. Ihm wird vorgeworfen Anfang 2017 in drei Fällen die U-Bahn in München genutzt zu haben, ohne im Besitz eines erforderlichen Fahrscheines zu sein. | Er wurde durch die Bundespolizisten festgenommen und dem Haftrichter am Amtsgericht Rostock vorgeführt. Dieser bestätigte den Haftbefehl und der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. |