Haftbefehl für Rostocker Drogendealer
Verfasst: 29.12.2017, 15:38
Haftbefehl für Rostocker Drogendealer
| Die Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Rostock ergaben, dass der Beschuldigte seit 2016 in Rostock mit illegalen Betäubungsmitteln im Kilogrammbereich gehandelt hat. Bei den Drogen handelte es sich um Amphetamin und Marihuana. Die Ermittlungen lassen weiterhin den Schluss zu, dass der Beschuldigte mehrere Jugendliche dazu bestimmt und ausgenutzt hat, die Drogen für ihn zu veräußern. | Den Gewinn aus diesen Drogengeschäften hatten die Jugendlichen bei ihm abzuliefern. Als "Lohn" für ihre Arbeit erhielten sie Drogen zum Eigenkonsum. Es besteht der Verdacht einer Straftat gemäß § 30 a des Betäubungsmittelgesetzes, welche nicht mit einer Freiheitsstrafe von unter 5 Jahren geahndet wird. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/3827053