Haftbefehl wegen Urkundenfälschung
Verfasst: 24.02.2018, 15:21
Haftbefehl wegen Urkundenfälschung
| Aufgefallen war der Mann am 23. Februar 2018 gegen 19:00 Uhr bei einer Kontrolle der Bundespolizei im Seehafen Rostock in einem Linienbus nach Dänemark. Bei der Überprüfung spuckte der Computer einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg vom August 2016 aus. Mit Strafbefehl vom März 2016 wurde er durch das Amtsgereicht Hamburg wegen Urkundenfälschung zur Zahlung der Geldstrafe verurteilt. | Sofern er die geforderte Summe vor Ort nicht aufbringen kann, drohten ihm 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Seinen Verwandten war es zu verdanken, dass ihm die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt erspart blieb. Diese sammelten die geforderte Summe ein und zahlten diese für ihn ein. Nachdem den Beamten der Zahlungseingang bestätigt wurde, konnte der Mann seine Reise fortsetzen. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/3875630