Vorderrad des Rollers blockiert
Verfasst: 22.05.2018, 07:50
Vorderrad des Rollers blockiert
| Durch den Sturz zog sich der Fahrer Verletzungen im Gesicht und den oberen Extremitäten zu. Er wurde durch den herbeigerufenen Rettungswagen in ein Krankenhaus eingeliefert. Am Roller entstand leichter Sachschaden. Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Scooter nicht zugelassen war und somit keine Haftpflichtversicherung vorlag. Weiterhin war der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der Roller wurde durch die Beamten folglich sichergestellt. Er wird zur Erstellung eines Gutachtens einer Prüfstelle vorgeführt. | Gegen den Fahrzeugführer wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h der Zulassungspflicht unterliegen. Dies gilt ebenfalls für die sogenannten "E-Boards" und "E-Scooter", die Geschwindigkeiten bis zu 32 km/h erreichen können. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/3948802