Bruder verhindert Verbüßung einer Haftstrafe
Verfasst: 31.05.2018, 14:01
Bruder verhindert Verbüßung einer Haftstrafe
| Aufgefallen war der Mann bei einer Kontrolle im Seehafen Rostock kurz vor seiner Ausreise mit einer Fähre nach Dänemark. Das Amtsgericht München hatte den Mann zur Zahlung von 3.600,- Euro, zuzüglich 154,- Euro Kosten wegen eines Verstoßes der gefährlichen Körperverletzung aus dem Jahr 2017 rechtskräftig verurteilt. Zunächst konnte der 39-Jährige die Geldstrafe nicht zahlen. | Erst als ihm eröffnet wurde, dass er bei Nichtzahlung ersatzweise eine 120-tägige Haftstrafe zu verbüßen hätte, kontaktierte er seinen in Dänemark lebenden Bruder. Dieser trieb die geforderte Summe auf und begab sich mit einer Fähre nach Rostock. Hier zahlte er den Betrag bei den Beamten der Bundespolizei ein. Nachdem die Beamten eine Quittung der Zahlung ausgestellt hatten, konnte er seinen Bruder mit nach Dänemark nehmen. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/3957780