Grundsteinlegung für sozialen Mietwohnungsbau in Neubrandenburg
Das Bauministerium unterstützt den Bau von 18 Wohnungen und zwei Personenaufzügen mit rund 790.000 Euro. Die Gesamtausgaben betragen 2,5 Millionen Euro. Die sechs Wohnungen für Ein-Personenhaushalte und zwölf Wohnungen für Zwei-Personenhaushalte werden barrierefrei errichtet. Aus dem Landesprogramm geförderte Wohnungen dürfen 20 Jahre lang nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen stellt die Kommune Wohnungssuchenden aus, deren Einkommen einen festgelegten Satz nicht überschreitet. Die Nettokaltmiete darf 5,50 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen.
Am Rande der Grundsteinlegung übergibt Minister Pegel insgesamt sechs Zuwendungsbescheide zur Bereitstellung von Darlehen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen an den Vorstand der Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft. Sie betreffen Vorhaben:
- Kirschenallee 1 und 3 mit 109 Wohnungen Darlehen von 877.956 Euro
- Kirschenallee 5 und 7 mit 107 Wohnungen Darlehen von 876.109 Euro
- Semmelweisstraße 33-39 mit 40 Wohnungen Darlehen von 443.243 Euro
- Willi-Bredel-Str. 26-30 mit 45 Wohnungen Darlehen 309.398 Euro
- Fohlenwinkel 18-24 mit 53 Wohnungen Darlehen von 452.024 Euro
- Fischerstraße 4 und 6 mit 20 Wohnungen Darlehen von 176.268 Euro
Es sollen beispielsweise Dächer und Fassaden und Bäder instand gesetzt, Hauseingänge neugestaltet, Treppenhäuser gemalert und Elektroanlagen erneuert werden.