Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Person nach Missachtung eines Haltesignals durch die Polizei auf der B 104
Verfasst: 26.06.2016, 12:15
Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Person nach Missachtung eines Haltesignals durch die Polizei auf der B 104
Der PKW kam im Straßengraben zum Stillstand. Dabei verletzte sich der 22-jährige Fahrzeugführer leicht und war kurze Zeit bewusstlos. Er wurde durch Polizeivollzugsbeamte aus dem Fahrzeug geborgen. Nachdem der Fahrer zu sich kam, leistete er gegen die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten Widerstand. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und der Fahrer unter Polizeibegleitung in ein Krankenhaus verbracht. Ermittlungen ergaben, dass die Person nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und die Kennzeichen nicht zum PKW gehörten. Der Fahrer muss sich nun unter anderem wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Der Sachschaden am PKW wird auf ca. 550 Euro geschätzt.