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Festnahmen und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und zwei wegen fehlendem Versicherungsschutz

Verfasst: 17.09.2018, 15:29
von Maik Thomaß

Festnahmen und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und zwei wegen fehlendem Versicherungsschutz

[b]Seehafen[/b] (ots) - Zunächst war es ein 52-jähriger Lkw-Fahrer, den die Beamten der Bundespolizei am 15. September 2018 gegen 14:45 Uhr im Seehafen nach Verlassen einer Frachtfähre aus Finnland kontrollierten. Hier konnten sie feststellen, dass der Mann im März 2017 durch das Amtsgericht Meiningen mit Strafbefehl wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zur Festnahme ausgeschrieben war. Bisher war der Mann der Zahlungsaufforderung in Höhe von 476,- Euro nicht nachgekommen und hätte, sofern er die Geldstrafe nicht vor Ort zahlt, eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen. Dies blieb ihm durch Zahlung erspart. Anders bei einem 48 - Jährigen, der den Bundespolizisten bei einer Überwachungstreife auffiel. Bei ihm spuckte das Fahndungssystem ebenfalls einen Haftbefehl aus. Dieser wurde wegen insgesamt 16 Straftaten mit Haftbefehl des Amtsgerichtes Rostock gesucht. Im Einzelnen wird ihm vorgeworfen, im Zeitraum von Februar bis Juni 2018 zehn Mal öffentliche Verkehrsmittel ohne Fahrschein genutzt zu haben und in sechs Fällen im gleichem Zeitraum Diebstahlshandlungen durchgeführt zu haben.Auf Entscheidung des Haftrichters wurde die Untersuchungshaft angeordnet und er in die nächstliegende Justizvollzugsanstalt eingewiesen. Zudem konnten am Wochenende vier Personen festgestellt werden, welche zuvor aus Dänemark kommend versuchten, unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen. In zwei Fällen wurde die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen überschritten und in zwei weiteren konnten keine gültigen Aufenthaltsberechtigungen vorgelegt werden. Gegen alle Personen wurden Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Ebenfalls am Wochenende wurden ein ungarischer und ein schwedischer Staatsangehöriger wegen des Verstoßes gegen das Haftpflichtversicherungsgesetzgesetz beanzeigt. Bei ihnen konnte bei der Kontrolle im Seehafen festgestellt werden, dass für die von ihnen geführten Fahrzeuge kein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz bestand. Da für das eine Fahrzeug nur für Schweden Versicherungsschutz bestand, wurde auf Bitte des Eigentümers, eine schwedische Vermietfirma, das Fahrzeug zur Eigentumssicherung sichergestellt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4063480