Errichtung und Betrieb von 12 Windenergieanlagen in der Gemarkung Heinrichshof
Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 8 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Nr.AB 19/18 | 25.09.2018 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Die ENERTRAG Aktiengesellschaft, Gut Dauerthal in 17291 Dauerthal hat mit Datum vom 12.05.2016, geändert am 28.06.2018 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach §4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert wurde, für die Errichtung und den Betrieb von 12 Windenergieanlagen Typ Nordex N149/4.38 STE 4,38 MW mit einer Gesamthöhe von 238,55 m beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gestellt. Die Standorte der Anlagen befinden sich in der Gemarkung Heinrichshof, Flur 9, Flurstücke 7, 18 und 23; Flur 10, Flurstück 14/3; Flur 11, Flurstücke 6, 14, 24, 39 und 58; Flur 13, Flurstück 17/3 und Flur 15 Flurstück 1 im Landkreis Vorpommern-Greifswald.Nr.AB 19/18 | 25.09.2018 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Die Inbetriebnahme ist im 4. Quartal 2021 geplant.
Die Windenergieanlagen sind nach dem §4 i.V.m. § 10 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2. Spalte c des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) genehmigungsbedürftig. Für das Vorhaben wurde im Ergebnis einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles am 22.08.2016 gem. § 7 i.V.m. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert worden ist die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt. Wegen § 2 Abs. Abs. 1 Nr. 1 lit. c) der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i. d. F. der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) ist das Verfahren als förmliches Verfahren gem. § 10 BImSchG) durchzuführen. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 8 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3882) geändert worden ist, öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen
vom 1. Oktober 2018 bis einschließlich 1. November 2018 im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung Immissions- und Klimaschutz
Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg
während der Dienststunden in der Zeit von
07:00 – 11:30 und 12:00 –15:30 Uhr (freitags nur vormittags)
und zusätzlich im
Amt Torgelow-Ferdinandshof
Stadtverwaltung Torgelow
Bahnhofstraße 2
Raum 1.24.1
17358 Torgelow
während der Sprechzeiten
Montag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
sowie im
Amt Stettiner Haff
Stadtverwaltung Eggesin
Stettiner Straße 2
17367 Eggesin
Zimmer 13
während der Sprechzeiten
Montag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Die ausgelegten Unterlagen umfassen über den Antrag und die Antragsunterlagen hinaus Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit (UVP-Bericht), artenschutzrechtliche Betrachtungen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag), Betrachtungen zur Verträglichkeit mit Belangen des Natura 2000-Gebietsschutzes (SPA-Verträglichkeitsstudie) und Angaben zum Naturschutzfachlichen Eingriff-/Ausgleichserfordernis (Landschaftspflegerischer Begleitplan). Folgende Fachgutachten sind weiterhin enthalten: Schallimmissionsprognose, Schattenwurfanalyse, Erfassung und Bewertung der Avifauna, Bewertung des Lenkungsflächen-Erfordernisses für Schreiadler, Faunistischer Fachbericht Chiroptera (Fledermäuse), Kontrolle der Winterquartiere (Fledermäuse), Erfassung und Bewertung der Amphibien, Geotechnischer Bericht - Baugrundvorerkennung und Baugrundbeurteilung, Biotopkartierung und Hydrologische Begutachtung der möglichen Wiedervernässung des Millnitzer Bruches.
Im Verfahren wurde ein UVP-Bericht vorgelegt. Der UVP-Bericht und weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sind während der Auslegungszeit auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg – Vorpommern veröffentlicht:
http://www.uvp-verbund.de
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegung, beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 1. Oktober 2018 und in der ihr nachfolgenden Einwendungsfrist bis einschließlich 3. Dezember 2018 schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind bis zur Erteilung der Genehmigung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können aber im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden im Ermessen der Genehmigungsbehörde, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, die Einwendungen voraussichtlich
am 22. Januar 2019 und – soweit notwendig – an den folgenden Werktagen ab 10:00 Uhr im
Oase-Haus an der Schleuse
Schleusenstraße 5b
17358 Torgelow
erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.