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Beim Überholen rückwärtigen Verkehr nicht beachtet

Verfasst: 27.10.2018, 06:44
von Maik Thomaß

Beim Überholen rückwärtigen Verkehr nicht beachtet

[b]Altentreptow[/b] (ots) - Am 26. Oktober 2018 ereignete sich auf der Autobahn 20 zwischen dem Parkplatz Ravensmühle und der Anschlussstelle Pasewalk Nord, gegen 12:50 Uhr ein schwerer Verkehrsunfall. Der 64-jährige Fahrer eines Wohnmobils befuhr die Autobahn 20 aus Richtung Lübeck kommend in Richtung Stettin. Dabei befuhr er den rechten Fahrstreifen. Kurz hinter dem Parkplatz Ravensmühle beabsichtigte der Fahrer ein vor ihm fahrenden LKW zu überholen. Hierzu wollte er auf den linken Fahrstreifen wechseln. Dabei bemerkte er einen bereits auf der linken Fahrspur fahrenden PKW nicht und es kam zum seitlichen Zusammenstoß. In der Folge stieß das Wohnmobil gegen die Mittelschutzplanke, stieß dann wieder auf die Fahrbahn zurück und kippte anschließend auf die Seite. Der rechte Fahrstreifen und der Seitenstreifen waren blockiert.Der Fahrer des Wohnmobils, seine 58-jährige Beifahrerin sowie der 18-jährige PKW Fahrer wurden ins Krankenhaus Pasewalk verbracht und nach kurzer medizinischer Untersuchung, ohne Feststellung von Verletzungen, wieder entlassen. Insgesamt waren drei PKW und das Wohnmobil beim Unfall beteiligt. Zwei weitere Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn, konnten die herumliegenden Teile der zuvor beschädigten Mittelschutzplanke nicht mehr ausweichen und überfuhren diese. An ihren Fahrzeugen entstand dadurch ebenfalls Sachschaden. Der Gesamtsachschaden wird mit ca. 33.000 Euro eingeschätzt. An der Unfallstelle musste die Autobahn 20 in Fahrtrichtung Stettin für ca. 3 Stunden voll gesperrt werden. Nach der Bergung der Unfallfahrzeuge und der Reinigung der Fahrbahnen konnte die Autobahn 20 gegen 16:00 Uhr wieder frei gegeben werden.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/4099345