2.000,- Euro zahlen oder 50 Tage Haft?
Verfasst: 04.12.2018, 16:54
2.000,- Euro zahlen oder 50 Tage Haft?
Das Amtsgericht Schwerin hatte den Mann zur Zahlung von 2.000,- Euro, zuzüglich 170,- Euro Kosten wegen einer Betrugsstraftat rechtskräftig verurteilt. Nach der Eröffnung des Haftbefehls beglich er sofort die Geldstrafe. Für die Kosten in Höhe von 170,- Euro fehlte ihm das Geld und diese werden im Nachgang eingefordert. Anschließend konnte er seinen Weg fortsetzen und musste nicht zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die nächst gelegene Justizvollzugsanstalt einziehen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4133565