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Elf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz

Verfasst: 17.12.2018, 14:36
von Maik Thomaß

Elf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz

[b]Seehafen[/b] (ots) - Insgesamt elf Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz nahmen die Beamten der Bundespolizei am vergangenen Wochenende im Seehafen Rostock auf. So fiel den Beamten bereits am 14. Dezember 2018 ein irakischer Staatsan-gehöriger auf, der mit einem abgelaufenen schwedischen Auf-enthaltstitel einreiste. Bei seiner Durchsuchung konnten zusätzlich zwei weitere, auf andere Personalien ausgestellte, schwedische Aufenthaltskarten aufgefunden werden. Nach Anzeigenerstattung und Erhebung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 150,- Euro sowie Sicherstellung der Aufenthaltskarten reiste der Mann zurück nach Schweden. Am 15. Dezember 2018 waren es sechs mazedonische Staatsangehörige, die ihre maximale Aufenthaltsdauer für das Schengen Gebiet überschritten hatten und sich somit unerlaubt darin aufhielten. Auch diese wurden beanzeigt und jeweils eine Sicherheitsleistung von ebenfalls 150,- Euro erhoben. Danach wurden sie beauflagt, das Schengen Gebiet unverzüglich zu verlassen. In den Abendstunden des 15. Dezember 2018 war es eine vierköpfige Familie irakischer Abstammung, die am Schalter einer Fährgesellschaft eine zuvor über das Internet bestellte Fahrkarte abholen wollten.Hierzu legte das Familienoberhaupt eine bulgarische Identitätskarte vor. Da der Fährmitarbeiter Zweifel an der Echtheit des Dokumentes hat-te, verständigte er die Beamten der Bundespolizei. Am Fährterminal angekommen, konnten die Personen nicht mehr angetroffen werden. Eine weitere Person hatte den Vorgang aus der Entfernung beobachtet und nachdem dieser erkannte, dass den vier Personen das Fährticket nicht sofort ausgehändigt wurde, verließ er zusammen mit diesen das Terminal und entfernten sich mit einem Pkw. Nun laufen die Ermittlungen wegen des Verdachts der Schleusung und der Urkundenfälschung. Eine gefälschte litauische Identitätskarte sowie ein total gefälschter litauischer Führerschein wurden am 16. Dezember 2018 bei der Durchsuchung eines ukrainischen Staatsangehörigen aufgefunden. Dieser war zuvor aufgefallen, als er bei einer Kontrolle kein gültiges Visum vorweisen konnte. Ihm wurde nach der Anzeigenaufnahme und Zahlung einer Sicherheitsleistung eine Ausreisepflicht erteilt. Die gefälschten Dokumente wurden einbehalten. Zu guter Letzt war es ein nigerianischer Staatsbürger, der sich mit einer abgelaufenen italienischen Aufenthaltskarte, die zudem nur zum Aufenthalt in Italien berechtigt, auswies. Auch von ihm wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150,- Euro einbehalten und nach der Anzeigenerstattung eine Ausreisepflicht angeordnet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4145589