Änderung einer Rinderhaltungsanlage in Pritzier
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz(BImSchG)
Nr.B 43/18 | 18.12.2018 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Nr.B 43/18 | 18.12.2018 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Gut Pritzier GmbH, Parkweg 6, 19230 Pritzier, plant die wesentliche Änderung ihrer Rinderanlage durch die Errichtung eines neuen Melkzentrums mit angrenzendem Transitstall mit 248 Tierplätzen sowie eines neuen Milchviehstalls mit 1.202 Tierplätzen. Weiterhin ist eine Umstrukturierung der Altanlage geplant. Damit kommt es zu einer Erhöhung der Tierplätze von bisher 1.164 Tierplätzen für Milchkühe, 120 Tierplätzen für Jungrinder und 190 Tierplätze für Kälber auf zukünftig 1.950 Tierplätzen für Milchkühe, 540 Tierplätzen für Jungrinder und 360 Tierplätze für Kälber am Standort Pritzier, Gemarkung Pritzier, Flur 1, Flurstücke 78/9, 78/11 und 79/3.
Die voraussichtliche Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im Jahr 2020 vorgesehen.
Für die wesentliche Änderung der Rinderanlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG in Verbindung mit Nr. 7.1.5 V sowie Nr. 9.36 V des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) beantragt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 2 i.V.m. Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher erforderlich.
Ein wesentlicher Grund für das Bestehen der UVP-Pflicht gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG ergibt sich aus naturschutzrechtlichen Belangen.
Der Antrag und die Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt. Die ausgelegten Unterlagen enthalten auch den Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht).
Die Auslegung erfolgt vom 14.01.2019 bis 13.02.2019
1. im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft, Raum 115, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin
Montag bis Donnerstag: 7.30 - 16.30 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.30 Uhr
2. im Amt Hagenow-Land
Fachdienst Bauen und Planung, Raum 211, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Außerhalb der o. g. Zeiten wird um telefonische Anmeldung unter 03883 6107 -42 gebeten.
Des Weiteren können im UVP-Portal M-V (www.uvp-verbund.de/mv) der UVP-Bericht und die das Vorhaben betreffenden umweltrelevanten entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorgelegen haben, während des o.g. Auslegungszeitraumes eingesehen werden.
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 13.03.2019 schriftlich bei den o.g. Behörden oder in elektronischer Form an poststelle@staluwm.mv-regierung.de erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind bis zur Erteilung der Genehmigung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können aber im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.
Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 7. Mai 2019 ab 09:00 Uhr
im Gemeinderaum Pritzier, Hagenower Straße 12, 19230 Pritzier
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Schwerin, 17. Dezember 2018
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft